Gericht
Polizist soll Drogenabhängige zum Sex genötigt haben
27.01.2010 | 12:39 Uhr 2010-01-27T12:39:00+0100Kleve. Hatte ein Polizist Sex mit einer jungen Drogenkonsumentin – und sie sogar dazu genötigt? Ein Polizeihauptkommissar musste sich vor dem Amtsgericht Kleve verantworten. Am Ende stand ein Freispruch. Obwohl das Gericht angab, der Version der Zeugin zu glauben.
Auch ein Polizeibeamter muss keine Rechenschaft darüber ablegen, mit wem er schläft. Anders sähe es aus, wenn er seine Position dazu benutzt, sich eine Frau sexuell gefügig zumachen. In einem heiklen Fall hatte das Amtsgericht Kleve zu entscheiden. Hat der Polizeihauptkommissar M. (46) aus Kleve die junge Mutter Janina B. mit der Drohung, ihr die Tochter wegnehmen zu lassen, zum Sex gezwungen? Oder hat er, wie er selbst behauptet, nur einen dienstlich-freundschaftlichen Kontakt zu ihr gehabt? Handelte es sich bei der Anschuldigung gar um einen Racheakt aus der Drogenszene? Das Gericht sprach den Polizisten vom Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung frei. Und gab gleichzeitig an, der Version der Zeugin B. zu glauben.
Einen ähnlichen Andrang hatte das Klever Amtsgericht wohl selten erlebt. Der Fall hatte als „Sex-Skandal“ Wellen geschlagen. Der Angeklagte M. sprach gestern von „Rufmord“ und auch Richter Ulrich Pauls kritisierte die „Vorverurteilung“ der Medien.
"Ich schwöre beim Leben meines Sohnes"
Was war geschehen? M., ein sportlicher, gutaussehender Mann, schilderte seine Version des Geschehens vom Sommer 2008 und prescht mit einem Satz vor: „Ich schwöre beim Leben meines Sohnes, dass ich keine sexuelle Beziehung zu Frau B. hatte.“ Ansonsten erzählt er präzise seine Geschichte. Seit 23 Jahren bei der Polizei, war er bis 2006 bei einem Einsatztrupp für die Drogenbekämpfung, kannte die Klever Drogenszene und hat wohl auch die eine oder andere Größe dingfest gemacht. Aus gesundheitlichen Gründen wechselte er in die Sachbearbeitung. Die Zeugin B. will er über einen befreundeten Disko-Türsteher kennergelernt haben. Drogenkonsumentin B. soll Streit gehabt haben mit Szene-Größen, wurde bedroht.
Er habe ihr bei einem Treffen geraten, sich an die Polizei zu wenden und habe versucht, sie als Informantin zu gewinnen, sagte er aus. Das war 2007. Ein Jahr später, habe er sie auf der Straße getroffen. Sie habe gesagt, sie habe zwei Tage bei „Ruhr in Love“ in Oberhausen gefeiert. Er habe sie vor dem Drogenkonsum gewarnt. Sie solle an ihr Kind denken.
Ob er sich vorstellen könnte, warum Janina B. behauptet, Sex mit ihm gehabt zu haben, fragt der Richter. M. antwortet, es könne sich um Rache gehandelt haben. Er könne sich durchaus vorstellen, dass Leute aus der Drogenszene „mich fertigmachen wollten“.
Zeugin B. betritt den Raum, sehr blass, sehr schmal, ihren Anwalt an der Seite. Was sie in den nächsten zwei Stunden sagen wird, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Das Gericht schließt sie aus.
Gewalt war nicht im Spiel
Nur soviel: Richter und Staatsanwalt müssen ihr geglaubt habe, trotz kleinerer Ungereimtheiten und der vielen Pausen, die sie sich lässt. Janina B. hat den Beamten M. nicht selbst angezeigt, die Ermittlungen gegen ihn kamen in Gang, als Kripo-Beamte Janina B’s. Wohnung durchsuchten, weil sie Rezepte gefälscht haben soll. Da entfährt ihr sinngemäß ein Spruch, ob sie sich nun wieder zu Sex bereit halten müsse. Die Beamten sind konsterniert, Ermittlungen kommen in Gang. Doch weder in den Vernehmungen, noch gestern vor Gericht spricht B. von Vergewaltigung und verneint auch, dass Drohungen wortwörtlich gefallen seien. Sie sagt sogar, sie habe Küsse erwidert, habe Probleme damit, „nein“ zu sagen, habe es über sich ergehen lassen. Gewalt war nicht im Spiel.
Und somit auch kein Tatbestand, den es zu ahnden gilt, für den M. gleichwohl büßen musste. Er spricht von einer „unheimlichen Rufschädigung“ und davon, dass er „jeden Junkie“ fair behandelt habe. Trotzdem wird er mit der Version, die das Gericht vertritt, leben müssen.
15:46
Na ja....wenn das Gericht der Klägerin glaubt ,weshalb dann ein Freispruch?...Hat man als Polizist ebenfalls einen Freifahrtschein oder ist so ein Prozess nur zu unbequem für unsere immer mehr peinlich erscheinende Rechtssprechung in unserem ach so feinen Deuschtland?Oder reicht es heute schon MANN zu sein und man gewinnt?...der Eine kommt durch weil er als Dementer ...zugrabscht und sich unsittlich benimmt..der Andere hat nur zufällige Kontakte zur Szene.....wer weiss das alles schon so genau?!