Nabu klagt gegen Putenmastanlage am Niederrhein
08.02.2012 | 18:55 Uhr 2012-02-08T18:55:00+0100
Kleve. Im Streit um den Ausbau einer Putenmastanlage im niederrheinischen Keeken wollen Umweltschützer die geplante Erweiterung auf rund 55.000 Tiere stoppen. Ihr Ansatzpunkt: Der Kreis habe bei der Genehmigung geschlampt.
Eigentlich hätte Simon Schlüter schon längst beginnen können mit den Arbeiten. Der Keekener Landwirt will seine Putenmastanlage von von 35 000 auf rund 55 000 Tiere erweitern, der Kreistag hat dazu die Erlaubnis erteilt. Der Naturschutzbund Nordrhein-Westfalen (Nabu) will dem Ausbau aber nun einen Riegel vorschieben und hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Klares Ziel: „Die Genehmigung zu stoppen“, sagt Volkhard Wille von der Nabu-Station Kranenburg, „wenn die Aussichten nicht da wären, würde der Verband nicht so viel Geld für eine Klage in die Hand nehmen.“
Die Bedenken des Nabu gegen die Schlüter’sche Betriebserweiterung im EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ sind hinlänglich bekannt, konkret sehen die Naturschützer nun beim Genehmigungsverfahren durch den Kreis Kleve Versäumnisse: Es sei keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden, zudem würden Flächen des Vogelschutzgebietes sowie des Naturschutzgebietes „Düffel“ für den Ausbau vorgesehen. Und: Es habe keine vollständige Erfassung der Brut- und Rastvögel für notwendige Ausgleichsmaßnahmen gegeben, Stickstoffemissionen seien nur unzureichend berücksichtigt worden.
"Kreis Kleve versucht EU-Naturschutzrecht zu ignorieren"
Schon die erste Genehmigung für die Putenmastanlage in den 1990er-Jahren sei rechtswidrig gewesen, erklärt Josef Tumbrinck vom Nabu NRW: „Nun versuche der Kreis erneut zum Wohle einzelner Inhaber gewerblicher Betriebe EU-Naturschutzrecht und das Interesse der Allgemeinheit am Erhalt wertvollen Naturerbes zu ignorieren.“
Simon Schlüter bedauert, dass es nun zur Auseinandersetzung vor Gericht kommt. „Es ist nicht schön, aber ich sehe dem Bau optimistisch entgegen“, sagt der Landwirt, „die Planer haben gut gearbeitet, sonst wäre die Genehmigung nicht erteilt worden.“ Er habe immer versucht, die Atmosphäre zum Nabu zu verbessern, warum es nun zum juristischen Gefecht kommt, kann Schlüter sich nicht erklären: Der Nabu wäre am fast zweijährigen Verfahren beteiligt und hätte sich schon da „beteiligen können“.
11:49
Da wird wieder mit unglaublichem Schwachsinn versucht einem Unternehmer der in den Standort Niederrhein investieren möchte und somit auch Arbeitsplätze schafft das Leben schwer zu machen. Kann man nur hoffen das die Klage abgewiesen wird und der NABU ALLE! Kosten tragen muss!!! In den Niederlanden ist vieles einfacher
@@funkydellek
Umweltverträglichkeit ist natürlich Schwachsinn???
Qualzucht und subventionierte Massentierhaltung ist also Unternehmertum für den Standort Niederrhein???