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Mit Füßen getreten

06.08.2010 | 18:37 Uhr

Die Entwicklung an der Melatenstraße in Goch ist erschreckend. Die Stadt kann nur zugucken.

Vielleicht sollte man den 40 Wohnungseigentümern an der Gocher Melatenstraße einen Auszug des Grundgesetzes zuschicken. Art. 14, Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, ist da zu lesen. So gesehen wird in Goch das Grundgesetz mit Füßen getreten. Was sich die Wohnungseigentümer erlauben, ist erschreckend - und längst nicht nur eine Privatsache. Die Wohnblöcke an der Melatenstraße verkommen zu Geisterstätten, in denen Menschen ohne Heizung und Warmwasser hausen müssen. „Dem Wohle der Allgemeinheit“ dient dieser Skandal sicherlich nicht.

Erstaunlich ist, wie es überhaupt so weit kommen konnte. 40 Eigentümer für 60 Wohnungen – das war eine Katastrophe mit Ansage. Mittlerweile kennt die Hausverwaltung – nach zahlreichen Wechseln – noch nicht einmal mehr alle Wohnungsbesitzer.

Das Erschreckende an der Entwicklung: Die Hausverwaltung und die Stadt können nur ohnmächtig zusehen, wie verantwortungslose Eigentümer ihre Immobilien verkommen lassen. Zwar heißt es im Gesetz: „Eigentum verpflichtet“.  Nur in die Pflicht nehmen kann man die Eigentümer nicht.

Andreas Gebbink

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