Mann aus Kleve muss für Kindesmissbrauch drei Jahre in Haft
30.08.2011 | 17:30 Uhr 2011-08-30T17:30:00+0200
Kleve.Ein Mann aus Kleve (38) muss drei Jahre ins Gefängnis, weil er seine Nichte und seinen Neffen in 40 Fällen sexuell missbrauchte, als diese noch Kinder waren. In zehn Fällen habe er sich der schweren sexuellen Nötigung schuldig gemacht, urteilte das Landgericht.
Das Klever Landgericht verurteilte am Dienstag einen 38-jährigen Mann aus Kleve zu drei Jahren Haft. Er hatte in mehreren Fällen seine Nichte und seinen Neffen sexuell missbraucht. In zehn Fällen habe sich der Mann der schweren sexuellen Nötigung schuldig gemacht, so das Gericht.
Die Verhandlung verlief kurios: „Alles auf Anfang“ lautete die Parole, die der Vorsitzende der 7. großen Strafkammer Christian Henckel bei Prozessbeginn ausgab. Mit einer halbstündigen Verspätung begann die Fortsetzung der Hauptverhandlung gegen einen Klever und dauerte nur fünf Minuten. Aber die hatten es in sich.
Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert
Richter Henckel gab bekannt, dass die Strafkammer falsch besetzt sei. Rums. Ein absoluter Revisionsgrund, wenn der „gesetzliche Richter“ nicht anwesend ist. Er habe, so Henckel, die fatale Lage mit den Verfahrensbeteiligten beschlossen und Einverständnis erzielt, dass die Hauptverhandlung am gleichen Tag neu startet. Termin: anderthalb Stunden später. In einer von drei schwarzen Richterroben steckte daraufhin eine andere Person, zwei neue Laienrichter saßen mit am Tisch.
Wie in einer Zeitschleife eröffnete der Vorsitzende die Beweisaufnahme, der Staatsanwalt trug die Anklage vor, der Verteidiger beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz seines Mandanten bei dessen Aussage, das Gericht schickte Zuhörer und Pressevertreter vor die Türe. Nur die Zeugen kamen nicht mehr zu Wort, ihre Aussagen entnahm das Gericht den Polizeivernehmungen und ordnete für die Prozessbeteiligten das Selbstleseverfahren an. Erneute Verhandlungspause.
Nach dem die Anklage auf 40 (gegenüber ursprünglich über 50) Fälle des sexuellen Missbrauchs – davon zehn besonders schwere gegenüber dem Neffen des Angeklagten - beschränkt war, beantragte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.
Vertrauen missbraucht
Das war der Nebenklägervertreterin zu wenig, die in ihrem Plädoyer besonders die vermutliche lebenslange Schädigung der Opfer durch den Missbrauch anprangerte und davon ausging, dass der Angeklagte noch mehr als die nachgewiesenen Taten begangen habe. „Ich beantrage, ihn schärfer zu bestrafen als die Staatsanwaltschaft beantragt hat,“ sagte Rechtsanwältin Andrea Westermann.
Rechtsanwalt Stefan Siebert stellte heraus, dass der Angeklagte Clemens Sch. (Name geändert) die Taten eingeräumt und Reue gezeigt habe. „Er schämt sich, er beschönigt nichts. Er hat Einsicht gezeigt und Verantwortung übernommen.“ Er appellierte an das Gericht, eine milde Strafe auszusprechen und dabei zu berücksichtigen, dass der Angeklagte sich therapeutischer Hilfe bedient habe.
Die Strafkammer sah jedoch im Verhalten des Angeklagten ein schweres Vergehen gegen zwei Verwandte, die zu den Tatzeiten noch Kinder waren. Es habe ein besonderes Vertrauensverhältnis bestanden, betonte Henckel, Nichte und Neffe von Clemens Sch. hätten sich oft bei ihm aufgehalten, weil sie ihm vertrauten und sich bei ihm wohl fühlten.
Das habe der Angeklagte ausgenutzt, den Kindern auch Drogen- und Alkoholkonsum ermöglicht und sie zu seiner eigenen sexuellen Befriedigung missbraucht. In zehn Fällen habe er sich der schweren sexuellen Nötigung schuldig gemacht, weil er bei seinem Neffen oral in dessen Körper eingedrungen sei. Strafmildernd wirkte sich das umfassende Geständnis des Angeklagten und seine Einsicht in sein Fehlverhalten aus, der dadurch dem Gericht ermöglicht habe, auf tiefgehende Sachaufklärung verzichten zu können.
0mitdiskutieren