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Gericht

Lebenslänglich für Angehörige

11.08.2009 | 15:59 Uhr

Kleve. Der Deutsch-Kurde Osman O. (21) muss für ein Jahr und neun Monate ohne Bewährung ins Gefängnis. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil er die Schuld am Tod zweier niederländischer Motorradfahrer auf der Emmericher Straße zwischen Kleve und Emmerich trägt.

Ein „Lebenslänglich” stand gestern nicht zur Diskussion. Dem Angeklagten wurde fahrlässige Tötung und grobes verkehrsgefährdendes Verhalten vorgeworfen. Deswegen war wohl ein leichtes Aufatmen bei den niederländischen Nebenklägern im Schwurgerichtssaal auf der Schwanenburg Kleve nach der Urteilsverkündung zu hören.

Der Vorsitzende Richter Christian Henkel verhängte gegen Osman O. (21) ein Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Außerdem wird dem jungen Mann, der die Schuld am Tod zweier niederländischer Motorradfahrer auf der Emmericher Straße bei Warbeyen trägt (die NRZ berichtete) der Führerschein entzogen. Zwei Jahre lang kann der Verurteilte keinen Antrag auf Wiedererlangung der Fahrerlaubnis stellen.

Zuvor war in der vergangenen Woche bereits das Verfahren gegen die Schwester Fatima O. wegen geringer Schuld und gegen Zahlung von 300 Euro an die Malteser eingestellt worden.

Copyright Thorsten Lindekamp

„Lebenslänglich” gab's dann allerdings doch: „Wir haben ,lebenslänglich' bekommen”, betonte die sichtlich betroffene Jolita Driessen, Lebensgefährtin (40) des verstorbenen Motorradfahrers Frank Fleuren (44), nach der Urteilsbegründung im Gespräch mit der NRZ: „Es ist zwar gut, dass der Richter das Verhalten von Osman O. als vollkommen rücksichtslos bezeichnet. Und dass ganz klar wurde, dass unsere Männer nicht die gering-ste Chance hatten und nicht die geringste Schuld am Geschehen. Aber”, gab sie zu bedenken, „der Angeklagte muss ein Jahr und neun Monate hinter Gitter. Frank und ich aber hatten uns ein Haus gekauft, in dem wir gemeinsam alt werden wollten. Jetzt stehen wir – die Witwe von Bert und ich – alleine da.”

Zum Hintergrund: Wie Gutachter festgestellt hatten, gab es für die getöteten Niederländer keine Chance, dem Unfall zu entgehen. Der Wagen von der Kurdin Fatima O. war nach einer Verfolgungsjagd durch Bruder Osman touchiert worden und letztendlich deswegen auf die Gegenfahrbahn geraten. Dort kam es zu dem tragischen Zusammenstoß, der Frank Fleuren und Bert Ubeda (57) das Leben kostete. Osman hatte seine Schwester verfolgt, weil sie sich offensichtlich aus den Fängen der strengen Familie yezidischen Glaubens entziehen wollte. Verurteilt wurde Osman nach dem Erwachsenenstrafrecht. Gewünscht hätte sich die Kammer, dass Osman für die „irrwitzige Fahrt und sein völlig rücksichtsloses, grob verkehrswidriges Verhalten” und den von ihm verschuldeten Unfall Verantwortung übernommen hätte. Osman O. hatte in der vergangenen Woche lediglich sein „Bedauern” über den Unfallausgang ausgesprochen.

Anke Gellert-Helpenstein

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Kommentare
24.08.2009
23:08
Lebenslänglich für Angehörige
von maddin2008 | #29

Kein politisches Statement, nur so viel: Ich habe den Unfall aufgenommen und die zerfetzten Körper der Toten noch immer vor Augen. Und an die Schreie der verletzten Frau kann ich mich noch bestens erinnern.

Kein Urteil kann ausgleichen, was die Hinterbliebenen verloren haben.

Aber das Urteil ist im Ergebnis deutlich besser, als es allgemein bei uns im Kollegenkreis aufgrund der Erfahrungen erwartet wurde.

13.08.2009
11:53
Lebenslänglich für Angehörige
von Piepmatz | #28

Zu jedem Zeitgeist wird die Fahne in den Wind gehängt: Das war in der DDR so, das war im 3.Reich so. Heute passt man sich der Multikuli-Ideologie an und fällt Urteile mit Migrantenbonus.

Die deutsche Justiz, ein Schandmal der deutschen Geschichte!

12.08.2009
21:31
Lebenslänglich für Angehörige
von v.d.Nierenberger | #27

Solche Richter mit FEHLENTSCHEIDUNGEN sollte man direkt mit einsperren .Halte dieses Urteil für eine bodenlose Frechheit,schliesslich wurden 2Menschenleben ausgelöscht .Apfelklauen eines Hungrigen wird in Deutschland härter bestraft ,Schande!Die Bestraften sind die Angehörigen und die Freunde,das ist das FATALE.

12.08.2009
21:07
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von miriam.lessmann | #26

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12.08.2009
21:05
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von miriam.lessmann | #25

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12.08.2009
21:00
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von miriam.lessmann | #24

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12.08.2009
18:36
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von miriam.lessmann | #23

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12.08.2009
18:18
Lebenslänglich für Angehörige
von Banjoboy10 | #22

@#17 Nicht aufgeben sondern richtig wählen!

12.08.2009
17:54
Lebenslänglich für Angehörige
von JOGIBAER | #21

Die Angehörigen tun mir leid!!
Das Urteil bedeutet für jeden Getöteten 10,5 Monate Haft,in einer Verwahrungsanstalt mit allen Möglichkeiten des positiven Zeitvertrieb und evtl.Verkürzung, aufgrund von Guter Führung

Wann kommen endlich mal Richter,die ***** in der Hose haben und die ihre Samthandschuhe ausziehen???
Ich habe die Hoffnung schon aufgegeben......

12.08.2009
17:01
Lebenslänglich für Angehörige
von eton | #20

Wenn man ein paar Lieder runterlädt,bekommt man 5 Jahre Haft,weil man den armen Musikern und Plattenlabels 50 Cent weg genommen hat.
Wenn man 2 Menschen tot fährt,bekommt man nur 1 Jahr und 9 Monate(die vorzeitige Entlassung wegen guter Führung nicht mitgerechnet)...
armes Deutschland kann ich da nur sagen!!

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