Das aktuelle Wetter Kleve & Region 11°C
Rathaus

„Kleve hat profitiert“

16.02.2012 | 17:53 Uhr
„Kleve hat profitiert“
Foto: Johannes Kruck / WAZ FotoPool

Kleve.   Bei einer Aufhebung des Verfahrens schauen Ten Brinke und Tönnissen in die Röhre. OLG: Kleve hätte kaum Chancen gehabt.

Die Stadt Kleve hätte ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht vermutlich verloren. Wie das Düsseldorfer Gericht gestern auf NRZ-Nachfrage bestätigte, hat der Senatsvorsitzende der Kammer im Vorfeld der mündlichen Verhandlung der Stadt Kleve signalisiert, dass eine Beschwerde keine große Aussicht auf Erfolg haben werde.

War das der entscheidende Grund für die Stadtverwaltung, die Beschwerde zurück zu ziehen? Kämmerer Willibrord Haas wollte gestern auf Verhandlungsdetails nicht eingehen: „Dazu sage ich nichts.“ Dr. Peter Kamphausen, juristischer Beistand der Stadt Kleve, sagte gestern, dass man die Beschwerde aus taktischen Überlegungen zurückgezogen habe. Durch diese Entscheidung vergrößere sich der Handlungsspielraum. Der Schritt sei notwendig gewesen, weil man sich sonst im Verfahren auf eine Richtung festgelegt hätte.

Alle Alternativen haben Vor- und Nachteile

Wie bereits gestern berichtet, wird von Politik und Verwaltung jetzt auch darüber nachgedacht, das Verfahren für die Vergabe der Rathaussanierung gänzlich aufzuheben. Aber ist das so ohne weiteres überhaupt möglich? Die Vergabekammer teilte der NRZ gestern mit, dass bei diesem Verfahren das Zivilrecht anzuwenden ist und dementsprechend jede Partei, auch die Stadt Kleve, das Recht hat zu sagen, dass man von einem Vertrag Abstand nehmen möchte. Es gelte hier die Abschlussfreiheit. Allerdings haben grundsätzlich die Bieterparteien auch das Recht, überprüfen zu lassen, ob eine Aufhebung des Vergabeverfahrens auch gültig ist – und es sich nicht um eine Scheinaufhebung handelt. Dies müsste dann wieder von der Vergabekammer in Düsseldorf überprüft werden.

Das hört sich wiederum nach einer längeren juristischen Auseinandersetzung an. Dr. Peter Kamphausen geht davon allerdings nicht aus: „Nach Karneval werden wir intensiv beraten und die Weichen stellen. Das wird dann zügig gehen und nicht mehr so zeitaufwendig sein wie bisher.“

Alle Alternativen, die sich nun für die Stadt Kleve bieten, haben Vor- und Nachteile. Politik und Verwaltungsspitze bekunden, jetzt nach der besten Alternative zu suchen, die sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich am sichersten ist. Es sei bislang wahnsinnig viel Arbeit in dieses Projekt gesteckt worden. Das Ziel müsse jetzt endlich auch erreicht werden, heißt es.

Warum überhaupt dieses Verfahren?

Doch warum hat die Stadt Kleve überhaupt ein Vergabeverfahren in Gang gesetzt und nicht von Beginn an die Leistungen einzeln ausgeschrieben? „Ganz einfach“, sagt Kämmerer Willibrord Haas, „weil wir damals noch nicht haben wissen können, wie das Ergebnis sein wird.“ Damals habe man die Sanierung oder den Teilneubau des Rathauses nicht ausschreiben können, weil man unmöglich alle Leistungen detailliert hätte benennen können. Das sieht auch Dr. Peter Kamphausen so: Das gewählte Verfahren sei nicht überflüssig gewesen. „Der städtebauliche Wettbewerb hat seinen Sinn gehabt und wesentliche Teile des Verfahren sind bereits umgesetzt worden.“ Die Stadt habe auf jeden Fall von diesem Wettbewerb profitiert. Von den vier Losen seien zwei umgesetzt und eines befinde sich in der Beratung.

Die bisherigen Ergebnisse des Rathausverfahrens werden sicherlich auch in die künftige Entscheidung miteinfließen. Man habe jetzt einen Architektenentwurf und eine genaue Baubeschreibung. „Das haben wir alles erarbeitet und es liegt jetzt vor“, so Haas.

Aber wäre eine Aufhebung des Verfahrens nicht ein verheerendes Signal nach außen? Welches Bauunternehmen möchte dann noch an einem Bieterverfahren der Stadt Kleve teilnehmen, wenn es Angst haben muss, am Ende gar nicht zum Zuge zu kommen, dafür aber umfangreiche Planungsleistungen erstellt hat?

„So ein Verhandlungsverfahren ist ja nicht üblich und wird in Kleve höchstens ein Mal in 30 Jahren angewandt“, sagt Willibrord Haas. Er sieht keine Nachteile für Kleve. Die bisherige Arbeit, die geleistet worden ist, sei nicht für die Katz’. Dr. Peter Kamphausen sieht auch keine Schadensersatzforderungen auf die Stadt zukommen, wenn man das Verfahren aufheben würde.

Andreas Gebbink

Facebook
 
Kommentare
Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/6360195/create

Aktuelle Fotos und Videos
Landtagwahl in Kleve
Bildgalerie
Fotostrecke
Wallfahrt
Bildgalerie
Öffnung der Basilika
Streetdance
Bildgalerie
Kreismeisterschaft
Großbrand in Goch
Bildgalerie
Nähr-Engel
Aus dem Ressort
Das Freibad soll verkleinert werden
Freizeit
Welchen Weg nimmt das Klever Hallenbad? Sowohl das Bad am Königsgarten als auch das Freibad am Sternbusch stehen auf dem Prüfstand.
Wo bleiben die Bagger auf dem ehemaligen NHG-Gelände?
Einzelhandel
In Kalkar schwindet der Glaube an die Realisierung des Fachmarktzentrums.
Foto 2 Kommentare 2