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Gutachten: Bürgerbegehren ist unzulässig

10.12.2010 | 11:33 Uhr
Gutachten: Bürgerbegehren ist unzulässig
Der historische Markplatz in Kalkar.

Kalkar.Das Bürgerbegehren zur Erhaltung des historischen Kalkarer Stadtgesichts ist unzulässig – zumindest laut einem 24-seitigen Gutachten, das die Verwaltung bei einem auswärtigen Juristen in Auftrag gegeben hatte und seit Donnerstag den Ratsmitgliedern vorliegt.

Nach NRZ-Informationen soll das Bürgerbegehren, das sich in erster Linie gegen die modernen Lichtstelen engagiert, u.a. nicht fristgerecht eingereicht worden sein, außerdem liege kein ordnungsgemäßer Kostendeckungsvorschlag für die Ersatzbeleuchtung vor. Das Begehren, so steht’s im Gutachten, verstoße gegen das Wahrheitsgebot im Zusammenhang mit der Benennung der Vertreter des Bürgerbegehrens.

Ob der Rat der Einschätzung des Gutachters folgt, entscheidet sich auf der Sitzung am Donnerstag, 16. Dezember, 18 Uhr. Für das Begehren sind 1015 Unterschriften nötig, 1121 liegen vor.

Wolfgang Remy

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Kommentare
11.12.2010
09:44
Gutachten: Bürgerbegehren ist unzulässig
von Heuvens Willi | #4

Kalkarer Klüngel: Parteifreunde beraten Stadt und Bürgermeister und schustern sich so die Honorare zu.
Fazit: diese Leute freveln jeden Tag den Namen Christus, indem sie sich christliche Politiker nennen. Aber es sind die, die beispielsweise die ehem. DDR kritisieren .... da wars nicht so schlimm.

11.12.2010
08:21
Gutachten: Bürgerbegehren ist unzulässig
von Kalkarer Bürger | #3

Auswärtiger Jurist? Die Anwaltskanzlei Kulka, Ketteler, Palmen und Welmans hat dieses Gutachten erstellt. Parteifreunde des Bürgermeisters und am Niederrhein hervorragend vernetzt. In Köln nennt man so etwas Klüngel!

10.12.2010
12:10
Gutachten: Bürgerbegehren ist unzulässig
von Stadtaffe | #2

Es werden nur persönliche Interessen durchgesetzt! Nicht wahr Herr Fonck, nicht wahr Herr van de Sand? Klären Sie ihre Probleme doch mal unter sich und nicht auf dem Rücken der Stadt. Um das Interesse der Bürger und der Stadt geht es doch schon lange nicht mehr.
Ratsmitglieder werden bearbeitet und Mundtot gemacht,.....
Die ganze Aktion ist einfach nur ein Armutszeugnis!

10.12.2010
11:48
Gutachten: Bürgerbegehren ist unzulässig
von Tacitus03 | #1

Ja - es gibt diese Vorschriften und es wird auch schon alles richtig sein, dass da gewisse Formalien fehlen würden....
Was aber mit solchen Waffen bewirkt werden soll: Die Vernichtung von Bürgers Stimme - denn dazu positioniert haben sie sich ja, oder? Wie siehts denn da mit Moral aus? Ach ja - Politik....
Im übrigen: Wer lesen kann ( sind knapp 2 DIN A4 Seiten vom Innenministerium und überall einsehbar, auch im Netz!) käme auch so auf die Erkenntnis der Formfehler - lieber dicke Kohle für 24 Seiten ausgeben!

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