Front der Kläger bröckelt
17.09.2008 | 00:05 Uhr 2008-09-17T00:05:00+0200Die niederländische Gemeinde Bergen schließt Rücknahme ihrer Klage nicht mehr komplett aus.
KREIS KLEVE. Keine Kläger – keine Richter: Daran wird seit Monaten hinter den Kulissen gearbeitet. Wie berichtet strebt der Duisburger Rechtsanwalt Uwe Ring, der die Klägerin Sabine Siegel vertritt, einen außergerichtlichen Vergleich an. Eingebunden in die Hoffnung, Einfluss auf Anzahl der Flugbewegungen am Airport Niederrhein und den Lärmschutz nehmen zu können. Sollte das gelingen, würde die für den 16. Oktober vor dem Bundesverwaltungsgericht anberaumte mündliche Verhandlung überflüssig. Was derzeit fraglich ist. Seit gestern bröckelt allerdings die Front der Kläger: Die niederländische Gemeinde Bergen schließt einen Rückzug ihrer Klage nicht mehr aus. Laut Bürgermeister Klaverdijk wird das an Bedingungen geknüpft: Der Flugbetrieb soll samstags erst ab neun und sonntags ab 10 Uhr starten. Außerdem möchte die Gemeinde finanziell am Verkauf der Flugtickets beteiligt werden. Das Geld wolle sie in den Lärmschutz investieren, heißt es.„Wir verhandeln mit der Gemeinde Bergen”, bestätigte gestern Airport-Geschäftsführer Ludger van Bebber auf NRZ-Nachfrage. Wie realistisch schätzt er die Forderungen der Gemeinde ein? „Es sind schwierige Punkte, die zunächst mal artikuliert wurden”, so van Bebber. Ein größeres Problem sieht er darin, alle Kläger unter einen Hut zu bekommen. Über verschiedene Wege sei versucht worden, die komplette Gegnerschaft zur Rücknahme der Klagen zu bewegen. Bisher ohne Erfolg: „Wir arbeiten weiter daran.” Mit der Aktionsgemeinschaft (AG) gegen Fluglärm und Luftverschmutzung habe niemand über einen Vergleich verhandelt, betont deren Vorsitzende Heike van Straelen. Die Forderungen der Gemeinde Bergen hält sie mit Blick auf die finanzielle Lage des Flughafens für wenig realistisch: „Ich kann nur wiederholen, dass wir die Klage nicht zurückziehen, wir fahren am 16. Oktober nach Leipzig.” Ihrer AG gehe es einzig und allein darum, dass das Gericht feststelle, ob die flugrechtliche Genehmigung rechtens sei oder nicht. Ob der amtierende Vorstand der Aktionschaft bei seiner Haltung bleibe, werde sich am 30. September zeigen, sagt Rechtsanwalt Uwe Ring. An diesem Tag werde das Amtsgericht Geldern entscheiden, ob die Vorstandswahlen 2006 und 2007 rechtmäßig waren. Er habe im Namen seiner Mandantin eine Anfechtungsklage eingereicht. Gebe dem Gericht der Klage statt, könne das als Indiz dafür gewertet werden, dass der Vorstand auf verlorenem Posten stehe. Mit der Konsequenz, dass er die Prozesskosten selbst tragen müssen. Er habe den außergerichtlichen Vergleich initiiert und arbeite an einer einvernehmlichen Regelung, betonte Ahmed Siegel, Ex-Vorsitzender der AG. Das beinhaltet für ihn unter anderem eine Änderung der Flugrouten zur Entlastung des Kevelaerer Ortsteils Winnekendonk. Das sei kompliziert allerdings nicht unmöglich. Er appelliert an alle Kläger, die Forderungen nicht zu hoch zu stellen. Denn der Entzug der flugrechtlichen Genehmigung könne mit Blick auf die Arbeitsplätze am Airport nicht im Interesse der Kläger sein.
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