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„Flughafen ist ein Schwarzbau”

04.09.2008 | 00:10 Uhr
„Flughafen ist ein Schwarzbau”

Die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Flughafen Niederrhein wird nun doch durchgeführt.

KREIS KLEVE. Es ist ein kleiner, aber feiner Unterschied: In seinem Urteil vom 3. Januar 2006 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster bereits die Ansicht vertreten, dass zum Flughafen Niederrhein eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei. Diese Auffassung vertrat die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf bis dato nicht. Sie hat ihre Meinung geändert: Die UVP wird nun doch durchgeführt.Inhaltlich seien die umweltbezogenen Auswirkungen im Rahmen der Konversionsgenehmigung (zivile Nachfolgenutzung des ehemaligen Militärflughafens) geprüft worden, betont Ulrich Marten, Dezernent Luftverkehr bei der Bezirksregierung auf NRZ-Nachfrage. „Die UVP wurde damals formell nicht dokumentiert”. Weil das seinerzeit gesetzlich nicht vorgesehen war. Weil andererseits Vorsicht die Mutter der Porzellankiste sei, werde es die UVP nun formell geben. Und zwar mit Blick auf die am 16. Oktober anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig. Das hatte bekanntlich die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zugelassen, das 2006 die zivile Nutzung des Flughafens Laarbruch untersagte. Die Entscheidung des BVG zu einem vergleichbaren Konversionsprojekt in Bayern war für die Bezirksregierung Düsseldorf ein weiterer Aspekt. Das BVG hatte beim Flughafen Memminger Bruch 2007 beanstandet, dass die Änderungsgenehmigung ohne förmliche UVP erteilt wurde. Dem wolle die Bezirksregierung vorbeugen, betont Martens. Für den Klever Karl-Heinz Burmeister vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist das der Versuch, einen Verfahrensfehler posthum zu heilen: „Aus heutiger Sicht ist der Flughafen ein Schwarzbau”. Um einer gerichtlichen Stilllegung zu entgehen, werde die UVP nun nachgereicht. Sobald die Unterlagen vorliegen, werde der BUND wie alle anderen Naturschutzverbände sie prüfen müssen, sagt Burmeister. Er kritisiert, dass die Fristen – öffentliche Auslegung bis 20. September, Einspruchsfrist bis 20. Oktober – Druck indizieren. Der Bund könne einer Heilung des Verfahrensfehlers nur zustimmen, wenn die UVP schlüssig und umweltverträglich sei: „Für uns sind die zunehmenden Flugbewegungen nur akzeptabel, wenn sie mit einer Kompensation des Düsseldorfer Flughafen zu dessen Entlastung dahergehen. Das sah unter dem verstorbenen Oberbürgermeister Erwin nicht so aus.” Für Heike van Straelen von der Aktionsgemeinschaft Stopp Laarbruch sind damit weitere Verfahrensfehler noch lange nicht geheilt. Beispielsweise habe das OVG festgestellt, es gebe keinen Bedarf für den Flughafen Laarbruch, da dieser von anderen Airports im Umfeld in vollem Umfang gedeckt sei.

Gaby Boch

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