Es bleiben Fragen nach dem Warum
07.07.2009 | 00:01 Uhr 2009-07-07T00:01:00+0200Sozialarbeiterin reagierte nicht auf Kindesmisshandlung. Kreisjugendamt hatte Familienhilfe an privaten Träger vergeben.
Wegen fortgesetzter Kindesmisshandlung und Verletzung der Fürsorgepflicht wurde ein Ehepaar aus Bedburg-Hau vergangenen Freitag zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt (NRZ berichtete im Hauptteil). Was bleibt sind Fragen. Fragen nach dem Warum. Warum hat die Sozialarbeiterin, die viele Monate bis zu dreimal pro Woche die Familie besuchte, nicht eingegriffen? Sie hat den Jungen gesehen, dessen Mund mit Paketband zugeklebt war. Den anderen vor einem Trog mit Katzenfutter. Sie hat von Strafarbeiten und Putzaktionen gewusst und nicht reagiert. Die Maschinerie wurde erst Monate später in Gang gesetzt, als das Kreisjugendamt davon erfuhr.
Einer der beiden Jungen sollte im September 2005 aus einer Jugendeinrichtung zurück in die Familie, sagte Kreissprecher Eduard Großkämper auf NRZ-Nachfrage.
Ordentliche Verhältnisse
Das sei unter der Voraussetzung einer Begleitung durch ambulante Familienbetreuung bewilligt worden. Damit wurde ein privater Träger beauftragt – ein durchaus übliches Verfahren. Zumal die Träger vorher geprüft würden. Besagte Familienhelferin habe in ihrem ersten Bericht betont, die Familie arbeite gut mit, die Verhältnisse seien sauber und ordentlich.
Erst ein halbes Jahr später seien in ihrem Bericht Probleme aufgezeigt worden, die sich während der Gerichtsverhandlung bestätigten. „Das Kreisjugendamt hat sofort reagiert und bei Gericht Ende Juni 2006 den Entzug des Sorgerechts beantragt”, so Großkämper. Weil bis Januar 2007 nichts geschah, sei ein weiterer Antrag gestellt worden. Am 23. Januar habe das Gericht dann den Eltern das Sorgerecht entzogen – am 25. Januar seien beide Jungen in eine Einrichtung der stationären Jugendhilfe gebracht worden.
Nach NRZ-Informationen arbeitet der Kreis Kleve mit besagtem privaten Träger nicht mehr zusammen.
0mitdiskutieren