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Sorgerecht

Die neuen Rechte des Vaters

03.08.2010 | 17:48 Uhr
Die neuen Rechte des Vaters

Kreis Kleve. Uwe Pohland von der Klever Ortsgruppe "Väteraufbruch für Kinder" begrüßt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die Rechte unverheirateter Väter stärkt.

Uwe Pohland, Mitglied der Initiative „Väteraufbruch für Kinder“ in Kleve, begrüßt das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Rechte unverheirateter Männer werden darin gestärkt, Mütter können sich künftig nicht mehr gegen ein gemeinsames Sorgerecht widersetzen, wenn dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht. Uwe Pohland: „Es ist ganz wichtig, dass Väter das Recht haben  am Leben der Kinder teilzunehmen.“ Zudem werde den Kindern der Gewissenskonflikt genommen, zu welchem Elternteil es gehören soll. „Kinder werden sonst als Spielball benutzt“, sagt Pohland.

„Das Kind braucht beide Eltern“

Bis zu einer neuen gesetzlichen Regelung können Väter jetzt einen Antrag beim Familiengericht stellen, um das Sorgerecht zu erlangen, auch wenn sich die Mutter dagegen sträubt. Uwe Pohland kann das nur unterstützen: „Das Kind braucht beide Elternteile, sonst leidet darunter die Psyche“, sagt der Klever Hörgeräte-Akustiker, der auch persönlich negative Erfahrungen mit dem Sorgerecht hat machen müssen. Er hofft, dass durch eine neue Regelung auch eine bessere Verständigung zwischen den Elternteilen erzwungen wird: Denn bislang werde es Frauen einfach gemacht, sich „ stur zu stellen“. Nur mit ihrer Zustimmung konnten Väter das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Jetzt müssten die Elternteile zumindest darüber ins Gespräch kommen.

Ohne ein Sorgerecht könne ein Vater noch nicht einmal entscheiden, welchen Kindergarten das Kind besuchen oder in welche Schule es gehen soll. Darin sieht Pohland eine starke Einschränkung von Väterrechten. Eine Auffassung, die jetzt vom Bundesverfassungsgericht geteilt wird. Die Karlsruher Richter kritisierten die Regelung als „unverhältnismäßig“ und als Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht. Bereits im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof die deutsche Gesetzeslage gerügt, die gegen das Diskriminierung.

Andreas Gebbink

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Kommentare
03.08.2010
21:44
Die neuen Rechte des Vaters
von Bernd_ | #1

die gegen das Diskriminierung.

???

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