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Autounfall erwies sich als Racheakt

14.09.2007 | 10:15 Uhr

LANDGERICHT. 61-jähriger Werbekaufmann zog Berufung weitestgehend zurück.

KLEVE. "Der Mann ist wahnsinnig - ein Teufel", meinte eine heute 61-jährige Werbekauffrau zu den Polizeibeamten, nachdem ihr Verlobter im April vergangenen Jahres einen Autounfall auf der B 9 in Goch in Richtung Autobahn verursacht hatte. Der Werbekaufmann mit der ungewöhnlichen beruflichen Karriere (unter anderem Mitglied einer streng geheimen Truppe des Bundesgrenzschutzes, Gefahrengutbeauftragter und Geschäftsführer beim Pleite gegangenen Bauriesen Schneider) hatte seinen Wagen ungebremst gegen einen Straßenbaum gesetzt.

Dafür hatte das Amtsgericht Kleve im April den 60-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Darüber hinaus verhängten die Richter eine Führerscheinsperrfrist von einem Jahr. Ferner musste der Angeklagte 3000 Sozialstunden ableisten. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte (aufbrausendes Temperament) sich an seiner Verlobten nach einem Streit rächen wollte. Gegen das Urteil hatte der Mann aus Friedberg Berufung eingelegt. Diesmal ging's vors Landgericht. Ziel des Angeklagten: Freispruch.

Weitschweifig erzählte der Angeklagte seine Version des Unfallhergangs. Der Ex-Verlobte seiner aktuellen Verlobten hätte das Paar massiv bedroht. Die Beziehung zur 61-jährigen Lebensgefährtin sei harmonisch, nur am Unfalltag hätte auf der B 9 plötzlich ein Lastwagen vor ihm gebremst. Um nicht aufzufahren habe er, "als besonnener und erfahrener Autofahrer", auch versucht, anzuhalten. "Ich sauste mit dem Bremspedal unten durch". Der Wagen sei ins Schleudern gekommen und ein Hinterreifen sei geplatzt.

Auch die Verlobte musste bei ihrer Aussage vom Vorsitzenden Richter Bernhard Stadtmann "gebremst" werden ("Wir sind hier nicht auf einer Verkaufsausstellung"). Sie beschönigte die Vorwürfe, wand sich bei konkreten Fragen "wie ein Aal", räumte schließlich ein, dass die Beziehung zu ihrem Verlobten "konfliktbeladen" sei, er sie schon einmal am Hals gewürgt habe, er sogar gedroht habe, sie umzubringen. Als der Angeklagte seine "Felle davon schwimmen" sah, zog er die Berufung bis auf die Höhe des Strafmaßes zurück, legte quasi ein Geständnis ab. Die Kammer reduzierte die Führerscheinsperrfrist bis zum 31. Dezember. (A.Z.)

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