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Gericht

Alles falsche Vorwürfe?

07.07.2009 | 00:02 Uhr

Klever muss sich wegen Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren Raubes verantworten

Kleve. Gerichtserfahrungen hat der 29-jährige Klever reichlich. Gleich 14 Eintragungen weist das Strafregister des Gelegenheitsarbeiters auf. Und wieder kann eine dazukommen, denn der Familienvater muss sich seit gestern unter anderem wegen Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren Raubes vor der 7. Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Mit auf der Anklagebank sitzt ein 20-Jähriger aus Kalkar. Fünf junge Männer seien im Januar dieses Jahres vor seinem Kiosk aufgetaucht und der Hauptangeklagte habe Zigaretten verlangt, erinnerte sich der 34-jährige Inhaber gestern vor Gericht. Als er den Preis mit dem Rücken zum Verkaufsfenster eintippen wollte, habe er ein Geräusch gehört, sich umgedreht und der 29-Jährige habe auf ihn eingeschlagen, so das Opfer.

Die anderen vier Männer, darunter auch der 20-jährige Kalkarer, hätten seinen 39-jährigen Schwager, der ihm zur Hilfe kommen wollte, vor dem Kiosk zu Boden geschlagen, ihn verprügelt und ihn getreten, erklärte der Zeuge. Auch seine Frau, die hinzugekommen war, sei geschlagen worden. Nach ihren Hilferufen seien die Männer verschwunden, und in der Kasse hätten um die 250 Euro gefehlt. Auch der 39-Jährige vermisste später seine Geldbörse mit 50 Euro. Nein, der Kioskinhaber habe ihn, nachdem er ihn beleidigt habe, in den Innenraum gezogen, behauptete der Hauptangeklagte, dem das Jugendamt das Erziehungsrecht seiner beiden Kinder entzogen habe.

Der Vorwurf sei falsch, vielmehr sei er mit einem Messer und einem Totschläger angegriffen worden. Knapp 90 Minuten vor diesem Vorfall verspürte ein 21-jähriger Friseur aus einer Gruppe von fünf Männer heraus einen Schlag gegen den Kopf. Der Hauptangeklagte hätte ihn grundlos geschlagen und getreten. Auch das sei falsch, so der Klever, der junge Mann habe ihn auf der Hoffmannallee angerempelt und überhaupt hätte der Türke mit dem Schlagen angefangen, so der der Klever. Der Prozess wird fortgesetzt.

Achim Zacharias

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