Vierfach-Räuber aus Herne muss in Haft
14.04.2010 | 17:00 Uhr 2010-04-14T17:00:00+0200
Herne.Vier bewaffnete Raubüberfälle haben einem Herner Familienvater nun eine Haftstrafe von acht Jahren vor dem Bochumer Landgericht eingebracht.
Der drogensüchtige Mann (30) hatte im Januar 2009 zwei Trinkhallen an der Germanen- und Plutostraße und einen Getränkemarkt an der Westfalenstraße ausgeraubt. Außerdem hatte er zusammen mit einem Mitangeklagten einen Dealer überfallen und lebensgefährlich verletzt. Der Mitangeklagte wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Nur einem juristischen Kniff und mehreren zugedrückten Augen verdankt der Herner jetzt, dass er nicht noch eine weit höhere Strafe erhielt. Die 7. Strafkammer ging bei allen Taten von einem so genannten minderschweren Fall aus, was den Richtern insbesondere bei dem brutalen Angriff auf den Dealer schwer fiel. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Mankel: „Wir haben Ergebnis orientiert gearbeitet.“ Für einen „normalen“ schweren Raub hätte es eine Mindeststrafe von fünf Jahren gegeben, was im Endergebnis zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren geführt hätte. „Zehn Jahre erschienen uns zu viel zu sein“, argumentierte der Richter weiter. Die Kammer habe gerade erst jemanden zu elf Jahren verurteilt, der insgesamt 25 Schlecker-Filialen ausgeraubt habe. Da passe dann das Verhältnis nicht mehr. Die Mindeststrafe für einen minderschweren Fall liegt bei einem Jahr.
Der Verurteilte wird nicht die gesamten acht Jahre im Gefängnis verbringen müssen. Neben dem Urteil ordnete das Gericht die Einweisung des Herners in eine geschlossene Klinik zur Therapie seiner Drogensucht an. Nach einer schweren Kindheit – der Vater ist Alkoholiker, seine Mutter schlug ihn – hatte der 30-Jährige schon früh zu Alkohol und harten Drogen gegriffen. Im vergangenen Jahr traf ihn erneut ein harter Schicksalsschlag. Eines seiner beiden Kinder (Zwillinge) starb. Da habe er die Kontrolle verloren und sei total abgestürzt, bekannte er im Verfahren.
10:53
Die Kammer habe gerade erst jemanden zu elf Jahren verurteilt, der insgesamt 25 Schlecker-Filialen ausgeraubt habe. Da passe dann das Verhältnis nicht mehr.
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Oh Gott.. letztens wurde jemand abgestochen und bekam ne Bewährungsstrafe. Heisst das, ich darf jetzt auch Leute abstechen gehen und argumentieren, dass das Verhältnis nicht passe, sollte ich hinter Gittern wandern??