Unternehmer kritisieren geplante Reform
10.11.2010 | 18:58 Uhr 2010-11-10T18:58:00+0100
Herne.Die Reform der Rundfunkgebühren belastet vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Denn mit der Reform soll jede Betriebsstätte eines Unternehmens eine Gebühr entrichten – unabhängig davon, ob sie über ein Empfangsgerät verfügt oder nicht.
74 000 Euro jährlich – mit Mehrkosten für sein Unternehmen in etwa dieser Höhe rechnet Gerd Pieper, Geschäftsführer der Stadt-Parfümerie Pieper, ab 2013. Dann nämlich soll statt der bisherigen Rundfunkgebühren eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbebetriebe fällig werden.
Die Gebühreneinzugszentrale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (GEZ) hat aufgrund neuartiger, mobiler Empfangsgeräte wie Handys oder PCs immer stärkere Erfassungsprobleme. Mit der Reform soll deshalb in zwei Jahren jeder Haushalt und jede Betriebsstätte eines Unternehmens eine Gebühr entrichten – unabhängig davon, ob man über ein Empfangsgerät verfügt oder nicht.
„Das sind keine Peanuts“
Spricht Pieper über die Änderungen, fallen Worte wie „Frechheit“ und „Abzocke“. „Das sind keine Peanuts, wir sprechen hier über richtig derbe Beträge und Verteuerungen, die auf die Unternehmen zukommen“, betont er. 74 000 Euro zusätzliche Kosten pro Jahr – das bedeutet, dass er für sein Unternehmen mit den 111 Filialen ab 2013 das Zwölffache der bisherigen Gebühren bezahlen muss. „Den exakten Betrag kennen wir momentan noch nicht“, stellt er klar, „weil wir nicht genau wissen, wie viele Mitarbeiter in jeder Filiale tätig sind.“ Für jede einzelne Betriebsstätte werden Firmeninhaber einzeln zur Kasse gebeten (siehe Zweittext).
Ab 2013 sollen die Rundfunkgebühren nicht mehr geräteabhängig erhoben werden. Im privaten Bereich bedeutet dies, dass für jede Wohnung vom Inhaber der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro monatlich entrichtet werden muss.
Im nicht privaten Bereich erfolgt die Berechnung der Gebühr nach einer Gebührenstaffel. Für jede Betriebsstätte wird für den Inhaber eine von der Zahl der dort Beschäftigten abhängige Gebühr fällig. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Grundbeitrags von 17,98 Euro monatlich.
Bei bis zu vier Mitarbeitern wird ein Drittel des Rundfunkbeitrags fällig, bei fünf bis 14 Beschäftigten ein ganzer Beitrag. Bei 15 bis 49 Beschäftigten muss der Inhaber zwei Rundfunkbeträge entrichten, bei 50 bis 249 Beschäftigten vier. Die Staffelung setzt sich weiter fort. Für Betriebsstätten mit 20 000 Beschäftigten und mehr sind schließlich 150 Beiträge fällig. Unabhängig davon werden für jedes Hotel- und Gästezimmer, jede Ferienwohnung und jedes Kraftfahrzeug ein Drittel der Gebühr fällig.
Daraus ergeben sich Nachteile sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen als auch für Unternehmen mit Filialstruktur. Die durchschnittlichen Belastungen je Mitarbeiter sind bei Betriebsstätten mit einer geringeren Zahl von Beschäftigten höher als bei Großunternehmen mit vielen Beschäftigten. Außerdem, so zeigen Modellrechnungen, kann die fällige Gebühr bei Filialbetrieben schnell das Zehnfache von dem erreichen, was Zentralunternehmen mit gleicher Mitarbeiterzahl zu zahlen haben. Hinzu kommt, dass die Unternehmen für jeden Dienstwagen zusätzlich ein Drittel der Rundfunkgrundgebühr von 17,98 Euro zahlen müssen, was für Firmen mit großem Fuhrpark stark zu Buche schlägt.
Kampfgeist ist entbrannt
Ebenfalls betroffen ist das mittelständische Herner Bäckereiunternehmen Brinker mit seinen 60 Filialen, 500 Festangestellten, 200 Aushilfskräften, der Lieferflotte mit 16 Frische- und 13 Tiefkühlfahrzeugen sowie zusätzlichen Dienstwagen. „Bisher sind wir über die Rundfunkgebührenreform noch nicht in Kenntnis“, so Sprecher Jens Scholz, „auch die Betriebsleitung ist noch nicht informiert“.
Während bei Brinker noch abgewartet wird, ist bei Pieper schon der Kampfgeist entbrannt. „Das werden sich die Unternehmen nicht gefallen lassen.“ Die neue Berechnungsgrundlage sei gewagt. „Das Schlimme ist, das die Qualität der Öffentlich-Rechtlichen durch höhere Gebühren nicht besser wird.“ Sollte die Politik an den Plänen festhalten, würden die Verbände den Weg bis zum Verfassungsgericht nicht scheuen.
13:31
@ 1: Ja natürlich, ist geltendes Recht in Deutschland und wird andauernd überprüft. Zufällig ist das Ministerium in NRW für Medien und Europa gleichzeitig zuständig ;)
Außerdem bringt Herr Pieper da ein paar Fakten durcheinander. Ob die Qualität besser wird, kann weder er noch wer anders momentan beurteilen. Zum anderen werden danach doch alle Privathaushalte entlastet - dies kommt in diesem Artikel leider nicht wirklich vor. Momentan müssen Familien teilweise 2 oder sogar 3 mal die volle Gebühr zahlen, obwohl sie alle in einem Haushalt leben! Das ist ungerecht, und das wird demnächst auf eine Gebühr beschränkt. Zum anderen ist doch geplant, dass die öffentlich-rechtlichen Sender dadurch auf Werbung verzichten könnten, also vlt. wirklich ein Plus an Qualität dabei rauskommt.
Also mein Mitleid mit Herrn Pieper bleibt stark begrenzt.... jede Filiale nutzt gebührenpflichtige Geräte und sollte deshalb auch 17 € im Monat zahlen - das müssen Privathaushalte nun mal auch. Außerdem arbeiten in Parfümeriefilialen auch nicht so viele, weshalb es Pieper nicht groß treffen sollte.....
11:58
Ist eigentlich schon einmal überprüft worden, ob
die deutsche Rundfunkgebührenpflicht mit dem EU
Recht im Einklang steht?