Keine Rente für Witwe eines KZ-Häftlings aus Herne
24.07.2012 | 11:20 Uhr 2012-07-24T11:20:03+0200
Düsseldorf/Herne. Die Witwe eines Auschwitz-Überlebenden aus Herne soll keine Hinterbliebenenrente bekommen. Laut einem Medienbericht zweifelt die Bezirksregierung Düsseldorf nachträglich die ärztlichen Befunde aus den 50er-Jahren an, wonach Anton B.s Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei.
Die Bezirksregierung Düsseldorf verweigert der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden laut einem Medienbericht die Hinterbliebenenrente. Posthum stelle die Behörde den krankheitsbedingten Anspruch von Sinto Anton B. infrage, berichtet "Die Tageszeitung". Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma protestiere scharf gegen dieses Vorgehen: "Das ist 67 Jahre nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang", heißt es demnach in einem Offenen Brief des Vorsitzenden Romani Rose an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), der der Zeitung vorliege.
Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist empört
Anton B. wurde 1924 in Herne geboren und starb 2009. Wie das Blatt schreibt, überlebte er als einziges von elf Geschwistern das Konzentrationslager Auschwitz und bekam Zeit seines Lebens wegen als verfolgungsbedingt anerkannter Gesundheitsschäden eine Opferrente. Nach seinem Tod beantragte seine Ehefrau Eva B. Witwenrente, die ihr die Bezirksregierung Düsseldorf aber nun verwehre. Die Behörde zweifele nachträglich die ärztlichen Befunde aus den 50er-Jahren an, wonach Anton B.s Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei, heißt es. Ein solches Vorgehen ist nach Angaben des Zentralrats völlig unüblich. "Wir werden diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer nicht zulassen", schreibt Rose.
"Es ist nachvollziehbar, dass die Entscheidung für die Witwe von Herrn B. schwer zu akzeptieren ist", teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium auf Anfrage der Zeitung mit. Die zuständige Bezirksregierung habe aber "keinen Ermessensspielraum" gesehen. Vor dem Düsseldorfer Landgericht werde der Fall am 7. August verhandelt, für September werde das Urteil erwartet. (dapd)
20:08
Ich hoffe das der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma nicht eher Ruhr gibt bis der Gerechtigkeit genüge getan wird.
17:38
Ich vertraue in diesem Fall in die Rechtssprechung der deutschen Gerichte und Ministerien.
Bedauerlich finde ich aber, dass in 2009 der Antrag erfolgte und erst jetzt die Klage eingereicht wurde. Solche Fälle kann man doch bitte schön innerhalb von maximal 6 Monaten lösen - unabhängig ob zugestimmt oder abgelehnt wird.
Und zu @28: Müssen die Eltern und deren Nachkommen sich auch die nächsten 1000 Generationen mit der Schuld befassen, wenn deren Sohn aufgrund weicher Birne und weicher Drogen, die so gerne von dieser Klientel auch bei nicht medizinischer Notwendigkeit als Überlebensnotwendig erarchtet wird, eine ganze Familie auf der Autobahn durch einen von ihm verursachten Unfall ausgelöscht hat bis auf das z.B. einzige überlebende Mädchen von 5 Jahren?
Ich habe nichts mit Verfehlungen von vor über 50 Jahren zu tun. So wenig wie im Weltkrieg davor oder im 30. Jährigen oder im 500 Jahrhundert vor Christus.
Dieser verkrampfte Umgang war 1960 vielleicht noch angebracht.
17:21
Mal wieder eine elendige Grundsatzdiskussion, die auf dem Rücken der Steuerzahler ausgetragen wird. Anstatt froh zu sein, 60 Jahre lang Rente bekommen zu haben, ohne einen wirklichen Nachweis auf den Anspruch vorgelegt zu haben, quengelt die Witwe jetzt herum, weil sie keine Hinterbliebenenrente bekommt.
Zum einen dürfte diese Rente beileibe nicht dermaßen hoch sein, um alleine damit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Abgesehen davon dürfte die "normale" Witwenrente nicht betroffen sein. Trotzdem werden jetzt Anwälte, Staatsanwälte und Richter künstlich beschäftigt, um sich um eine Thematik zu kümmern, die in spätestens 10 Jahren von selbst erledigt sein wird. Da steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis, aber vielleicht gehts ja nur darum "Recht" zu haben und den Sonderstatus nicht zu verlieren.
#poirot woher wissen Sie, dass die Frau eine normale Witwenrente bekommt? Die bekommt man naemlich nur, wenn der Ehemann vorher in die Rentenkasse eingezahlt hat. Sie stellen hier Behauptungen auf, die absolut unhaltbar sind.
17:19
Herr Anton B. bekam lebenslang eine Opferrente. Wahrscheinlich aus dem Bundesentschädigungsgesetz von 1956. Also war er deutscher Staatsbürger, denn nur Deutsche waren antragsberechtigt. Die benachteiligten Minderheiten der Sinti und Roma und der Homosexuellen, die Opfer der Zwangssterilisation, Wehrmachtsdeserteure und Zwangsarbeiter wurden erst 1980 als NS-Opfer wahrgenommen und entschädigt.
Diese Opferrente, die Herr Anton B. bekam, ist aber einer Erwerbsunfähigkeits, heute Erwerbsminderungrente gleichzustellen. Diese Rente enden mit Erreichen der Altersrentengrenze und gehen dann in eine Altersrente über, die etwas höher liegt. Von dieeser Altersrente muss seine Witw eine Witwenrente bekommen. Darum geht es in der Klage.
Es ist nicht nachvollzihebar, warum man Opferrenten von KZ-Häftlingen nicht den Erwerbsminderungsrenten gleich stellt und hieraus einen Witwenanspruch herleitet.
Da liegt die Ungleichbehandlung.
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17:18
Ein wesentliches Merkmal unseres Rechtstaates ist der Rechtsfrieden. Damit wird bezeichnet, dass ein bestehendes Rechtsverhältnis nicht einfach in Frage gestellt wird, es sei denn, es treten neue Sachverhalte hinzu. Das können der Zeitablauf, neue Erkenntnisse oder auch der Tod eines Anspruchsberechtigten sein.
Der Mann hatte einen Rentenbescheid, der Rechtskraft erlangt hat. Damit galt für ihn der Rentenanspruch. Mit dem Tod ist der fortgefallen. Jetzt muss ein Hinterbliebenenanspruch geprüft werden. Wenn das Ergebnis ist, dass hier kein Anspruch besteht, muss der Leistungsträger ablehnen. Alles andere wäre Rechtsbruch.
Wer gegen so eine Entscheidung vorgehen möchte, der muss klagen. Dann entscheidet ein Gericht, was rechtens ist. Warten wir den Spruch des Richters ab.
17:12
Ich hoffe sehr die Rente wird bewilligt!
Wie kann so eine Unsinn nur möglich sein?
D:G:
16:32
Heute wissen wir mehr über Traumata. Zum Beispiel bei Soldaten, die aus einem Kampfeinsatz zurück kommen, sind oft traumatisiert, weil sie ständig unter Todes-Angst standen.
Nichts anderes gilt für KZ-Opfer. Die Menschen standen oft jahrelang ständig unter Todesangst und Angst vor Gewalt. Wir wissen heute, dass dies Traumata auslöst, die nicht mehr therapierbar sind. Also steht ihnen eine volle Rente und eine Schwerbehinderung von 100 zu und nicht wie bislang nur zu 25 Prozent.
16:30
Der Mann hat doch jetzt ca. 60 Jahre Rente vom Staat erhalten. Was ja auch richtig ist. Da kann man aber nicht so tun als der deutsche Staat sich nicht um ihn gekümmert hätte.
Und die Witwe erhält auf jeden Fall "Grundversorgung im Alter", also ca. 700 € im Monat.
16:29
@20/21
wie ich bereits schrieb und wie es in dem unten erwähnten Artikel steht, kommt es hier aber auch darauf an, ob Herr B. an den Folgen seiner Mißhandlung verstorben ist. Nicht für einen eigenen Anspruch. Aber für den Anspruch von Dritten -hier der Witwe.
Und fatihs Beispiel passt da gar nicht. Das Opfer selbst wurde ja finanziell entschädigt. Aber um mal bei seinem Beispiel zu bleiben: wenn jemand vor 50 Jahren überfallen wurde und schwer verletzt wurde und dafür auch eine eigene Rente erhalten hat und dann irgendwann stirbt und zwar nicht wegen der damaligen Verletzung -mit 85 kann man mit dem Tod auch wegen anderer Gründe rechnen- dann hätte auch die Witwe eines Opfers von Straßenkriminalität in dem Fall keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Warum auch? Das Gestz ist eben so, dass es auf die Kausalität ankommt. Anspruch hat eine Witwe nur, wenn der Grund für den Tod des Ehegatten das Ereignis war, für das das Opfer entschädigt wurde. Ich find das nachvollziehbar.
Hört sich ja alles plausibel an. Warum aber muss die Behörde nachträglich Zweifel an medizinischen Befunden anmelden, wenn die Sache so eindeutig ist? Das hört sich so an, als ob man erst mal die "Kausalität" in Zweifel ziehen müsste, damit man dann auch nicht mehr zahlen muss.
16:24
Ich will nicht für Dinge zahlen, die ich nicht zu verantworten habe. Ganz einfach.
dass sie auch gegen Entschädigungen für Opfer von Gewalt-Straftaten sind, so wie der Weiße Ring sie ausbezahlt nach dem Opfer-Entchädigungsgesetz, denn für diese Straftaten tragen sie ja auch keine Verantwortung. Eine solche Meinung ist unsozial, weil es das Opfer in seinem Leid völlig alleine sich überlässt.