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Hilfe auf Sparflamme

27.08.2011 | 11:00 Uhr
Hilfe auf Sparflamme
Herd statt Doppelkochplatte - das steht einem Hartz-IV-Empfänger aus Herne zu, entschied das Landessozialgericht. Foto: Axel Schmidt/dapd

Herne. Vor dem Sozialgericht war das Jobcenter bereits unterlegen, nun bestätigte das >Landessozialgericht das Urteil: Einem 25-jährigen Hartz-IV-Empfänger stehen 1159 Euro statt der bewilligten 651 Euro für die Wohnungserstausstattung zu.

Reichen einem 25-jährigen Hartz-IV-Empfänger 651 Euro, um die erste eigene Wohnung auszustatten? Das Jobcenter Herne war dieser Auffassung und hat ihm zusätzliche Unterstützung verwehrt. Der Arbeitslose klagte dagegen und gewann vor dem Sozialgericht, das ihm weitere 508 Euro u.a. für eine Waschmaschine und einen Herd (statt der bewilligten Doppelkochplatte) zusprach. Die Behörde focht das Urteil an – und unterlag jetzt endgültig vor dem Landessozialgericht.

„Von diesem Fall geht ein Signal aus“, sagt Dagmar Vogel, Oberhausener Anwältin des 25-Jährigen. Und zwar: dass es sich für Hartz-IV-Empfänger lohne, entsprechende Bescheide vor Gericht anzufechten. Die Kammer des Landessozialgerichts habe außerdem deutlich gemacht, so Dagmar Vogel zur WAZ, dass das Jobcenter erläutern müsse, nach welchen Grundsätzen es die Höhe der Erstausstattungspauschale bemesse. In Herne liege die Erstausstattung besonders niedrig, so die Anwältin. Während Oberhausen 1700 Euro zahle, gebe es in Herne nur etwa die Hälfte.

Auch das Arbeitslosenzentrum Poststraße muss sich häufiger mit dieser Problematik befassen. „Es geht dabei im Detail weniger um die Höhe der Erstausstattungspauschale, sondern darum, was aus Sicht des Jobcenters zur Ausstattung einer Wohnung gehört und was nicht“, so Franz-Josef Strzalka. Auch der Sozialarbeiter fordert mehr Transparenz ein.

Das Jobcenter, das bei der Erstausstattung auf Weisung der Stadt arbeitet, verteidigte auf Anfrage die Praxis. „Wir sind dem Gebot der allgemeinen Sparsamkeit verpflichtet. Das sind wir den Steuerzahlern schuldig“, so Jobcenter-Chef Hans-Peter Heckmann. Man wolle natürlich nicht, dass jemand „Schrott“ kaufe. Aber: Ein „Herd der Luxusklasse“ müsse es auch nicht sein. Den könnten sich ja Menschen mit kleinem Einkommen auch nicht leisten.

Hat die gerichtliche Schlappe Folgen? Nein, erklären Heckmann und Jürgen auf’m Kamp, Leiter des städtischen Fachbereichs Soziales. Die Erstausstattung orientiere sich an den konkreten Preisen in Herne. In der Regel alle zwei Jahre nehme man eine Anpassung vor, bei der auch die aktuelle Rechtsprechung mit einfließe. Beim jetzt verlorenen Rechtsstreit handele es sich aber „nicht um einen Fall grundsätzlicher Bedeutung“.

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Kommentare
30.08.2011
10:30
Hilfe auf Sparflamme
von Jean_Fairtique | #7

@von-nur-mal-so
1. Ich vermute, sie befanden sich noch nie in einer Notlage,
2. Jede VS berechnet pro qm.! zwischen 600 und 1000 Euro Versicherungssumme. Pro qm.! Einfach mal rechnen...
3. Meine hab ich auch selbst bezahlt. Für 1159 bekäme ich gerade mal meine Miele.
4. Trotzdem - einfach mal Gehirn einschalten vor dem Posten wäre auch nicht schlecht, oder sind Sie´s Herr Heckmann?

29.08.2011
22:19
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von nur-mal-so | #6

warum müssen wir den arbeitslosen überhaupt eine wohnungseinrichtung bezahlen?meine habe ich auch selber bezahlt

29.08.2011
10:21
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von Jean_Fairtique | #5

Um sich einen Platz unter den sparsamsten zu verschaffen, ist offensichtlich jedes Mittel recht.
Auch gesetzwidrige. Wie soll man mit 651 Euro eine komplette Wohnung (und womöglich noch Hausrat) ausstatten?
Soviel kostet ja schon mein Fernseher... Aber scheinbar sitzen auf diesen Ämtern meist Menschen, die eine höchst eigenwillige Interpretation vom Sparen haben.
Eine Hilfe kann man da wohl eher nicht erwarten, das ganze läuft wohl eher unter Unterdrückungs- oder Billigearbeitskräfteproduktionsindustrie...
Klar, dass so die Gehälter in den letzten 10 Jahren nicht gestiegen sind, man erzeugt ja billigsten Nachschub über unsinnige, teilweise verblödende Maßnahmen oder auch 1 Euro-Jobs, die wiederum anderen den gut bezahlten Arbeitsplatz kosten...
Ein Gedanke:
Unnötige Prozesse sollten in Zukunft von Herrn Heckmann besser selbst bezahlt werden.

29.08.2011
09:18
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von BodosFan | #4

Wir sind damals zur Müllabfuhr an der Düngelstrasse gegangen.Die netten Mitarbeiter dort haben uns dann die Speermülladressen für den folgenden Tag gegeben.Wir haben immer alles gefunden vom Kühlschrank bis zum Sofa.Mensch waren wir doof.

28.08.2011
15:57
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von Karl_Martell | #3

Dass man hier in Berufung ging, ist der eigentliche Skandal. Soll doch mal Herr Heckmann in einer Wohnung leben (Wohnzimmerschrank, Tisch, Stühle, Küche, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Schlafzimmer, Bett mit Matratze, Schrank, Lampen usw.) für € 651.
DAS sind definitiv Möbel vom Sperrmüll!

27.08.2011
16:32
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von ejd | #2

Wenn Hr. Heckmann meint, dass er zur Sparsamkeit verpflichtet ist, dann müsste er auch unnötige Gerichtsverfahren vermeiden.
Einen Herd der Luxusklasse kann er auch nicht für 1159,00 € kaufen.
Vielleicht sollte er vor dem Sprechen sein Gehirn einschalten.

27.08.2011
11:29
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von ErnstSuppe | #1

Die ersten Hartzis sind schon bei bulthaupt und grübeln, welche Granitplatten sie wählen sollen.

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