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Gesetz fordert Transparenz

01.01.2012 | 15:18 Uhr
Gesetz fordert Transparenz
Die Stadtwerke und andere Versorgungsunternehmen müssen ihre Rechnungen nun transparenter gestalten. Foto: Archiv, Stefan Kuhn/press image

Herne.Nach monatelangem Vorlauf wird es nun ernst: Bereits im August 2011 wurde es geändert, doch einige Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) treten erst jetzt in Kraft. Dieses Regelwerk stärkt u.a. die Rechte der Stromkunden – doch ob die Neuerungen Verbrauchern das Leben wirklich einfacher machen, ist umstritten.

So sieht das EnWG einen schnelleren Wechsel des Versorgers vor. Strom- und Gaskunden sollen ab dem 1. April kurzfristiger als bislang den Anbieter wechseln können. Hat der neue Versorger den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet, muss der Wechsel dann innerhalb von drei Wochen unter Dach und Fach sein. Anders als bisher ist es nicht mehr nötig, den im Vertrag vereinbarten Lieferbeginn auf den Ersten des Monats zu datieren.

Ein guter Ansatz, findet Ingo Döring von der Herner Verbraucherzentrale. „Das heißt aber nicht, dass jeder automatisch immer wechseln kann.“ Ist im Vertrag mit dem alten Versorger eine längere Kündigungsfrist festgelegt, nützt auch die EnWG-Novelle nichts. Auch die Stadtwerke Herne sind skeptisch. Man habe ja schon vorher versucht, Wechsel kurzfristig zu ermöglichen, sagt Unternehmenssprecherin Angelika Kurzawa. Aber dass die Lieferung an jedem beliebigen Wochentag beginnen kann, das halten sie am Grenzweg doch für überreguliert: „Da gab es keinen akuten Handlungsbedarf.“

Eine weitere Änderung im EnWG betrifft die Informationsversorgung. Das Gesetz fordert ab Februar eine durch und durch transparente Rechnung: Die Anbieter sollen ihre Kunden in Rechnungen und Verträgen wesentlich umfassender informieren als bislang. Also etwa Hinweise zu Kündigungsterminen und -fristen beifügen. Eine Grafik soll zudem aufzeigen, ob viel oder wenig Energie in den Haushalt fließt. Darüber hinaus müssen Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie genannt werden. Wer sich benachteiligt wähnt, kann dort ein Verfahren zur Streitbeilegung beantragen. Weitere Anforderung an die Versorger: Die Rechnung muss nach spätestens sechs Wochen im Briefkasten liegen.

Noch kann niemand sagen, ob Kunden wirklich besser aufgeklärt oder nur verwirrt werden. „In diese transparente Rechnung müssen wirklich sehr viele Infos rein“, sagt Kurzawa, die eher einen gegenteiligen Effekt befürchtet: Möglicherweise führe das nicht zu mehr Klarheit, sondern zu mehr Erklärungsbedarf. Ingo Döring von der Verbraucherzentrale sieht das ähnlich: Schon jetzt verstünden viele Kunden ihre Abrechnungen nicht. „Wir sind ganz gespannt, ob die Rechnungen informativer werden – oder bürokratischer.“

Jonas Erlenkämper

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Kommentare
02.01.2012
11:22
Wer noch nicht gekündigt hat, sollte Zeichen setzen und Geld sparen
von Tante.Otti | #1

und den Stadtwerken Herne die "Lange Nase" zeigen.

Wer schamlos agiert wie ein Unternehmen am freien Markt und durch kommunale Bürgschaft und Finanzierung solche Wagnisse weitab des ernstzunehmenden Geschäftszweckes eingeht und zur Wettbewerbsverzerrung beiträgt, der hat es nicht anders verdient - der gehört in den Teufelskreis aus höheren Kosten und ständig abnehmender Kundenzahl

1 Antwort
Strom abdrehen - falsch .... Stadtwerke abschalten !
von schick.und.frei | #1-1

Der kluge Bürger wandert ab - nur dumme bleiben bei den Stadtwerken ...würden böse Zungen sagen !

Es gibt viele Anbieter mit besseren Konditionen ... wer sucht der findet sofort den Weg zum sparen.

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