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Gericht sieht Schausteller schikaniert

20.06.2007 | 08:39 Uhr

Unternehmen aus Springe kann nun mit Autoscooter Kurs auf Cranger Kirmes nehmen. Gelsenkirchener Kammer schreibt sogar die Platzierung vor

Heftiger konnte die Ohrfeige für die Stadt Herne eigentlich gar nicht mehr ausfallen, die ihr die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen jetzt austeilte, als es um die Zulassung eines neuen Autoscooter-Betreibers für die Cranger Kirmes 2007 ging.

Da blieb schon etwas mehr als nur ein "Geschmäckle" zurück, wenn man die Behandlung dieses "Bee-Bop-Drive" über mehrere Jahre hinweg durch die Stadt sieht. Die Kammer fasste ihre Befürchtung in deutliche Worte und sprach von "sachwidriger Benachteiligung" und auch von "Schikane" gegenüber diesem Neuling aus Springe, dessen Fahrgeschäft deutlich größer, moderner, neuer und attraktiver ist als die anderen fünf im Kirmes-Pool.

Das Unternehmen erreichte mit seinem Eilverfahren jetzt aber nicht nur die bislang verweigerte Zulassung zur Cranger Kirmes selbst, sondern das Gericht gab der Stadt - nach schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit - auch ganz konkret auf, wie und wo dieser Autoscooter platziert werden muss. Seit mindestens 2003 - so die Kammer von Richterin Ute Blum-Idehen - wähle die Stadt stets die gleichen fünf Autoscooter für die Cranger Kirmes aus. 2005 versuchte das jetzt klagende Unternehmen aus Niedersachsen erstmals in dieses scheinbar abgesteckte Revier einzudringen. 2004 war es eine mit ihr verwandte Schaustellerfamilie. Beide Versuche scheiterten.

Schon damals befasste sich das Verwaltungsgericht mit dieser Vergabepraxis, nachdem das abgelehnte Unternehmen klagte. Schon damals bekam die Stadt ins Stammbuch geschrieben, dieser Bescheid sei rechtswidrig. Trotzdem erließ sie ein Jahr später mit dem gleichen (rechtswidrigen) Tenor die nächste Ablehnung.

Ein Vergleich beendete 2005 ein weiteres Verfahren beim Verwaltungsgericht, danach sollte der Schaustellerbetrieb 2006 zugelassen werden.

2006 platzierte die Stadt das Unternehmen dann aber mit der Schmalseite des Scooters zum Laufweg. Die Familie verzichtete deshalb auf die Teilnahme, so dass die fünf Scooter wieder unter sich blieben.

Dies alles, so die Kammer, ließe den Eindruck entstehen, dass die Stadt nicht bereit sei, die Bewerbung des Unternehmens "sachgemäß" zu behandeln, weshalb eben jetzt diese einstweilige Anordnung erlassen wurde. (Az.: 7 L 340/07)

Von Christa Gruber

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