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Gefeuerter Betriebsrat kämpft nun allein

22.06.2007 | 06:15 Uhr

Nach einem Radio-Interview mit "verzerrten Stimmen" zum Standortsicherungsvertrag bei Vulkan wurde er zusammen mit einem Kollegen vor die Tür gesetzt. Arbeitnehmervertretung segnete Kündigung einstimmig ab

Greifen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber öffentlich durch "üble Nachrede oder Verleumdungen" so an, dass das Ganze geschäftsschädigende Folgen hat, droht in der Regel der Verlust des Arbeitsplatzes. Und das fristlos, wie beim Kupplungs- und Getriebebauer Vulkan an der Heerstraße Anfang Mai in zwei Fällen geschehen.

Die Vulkan-Geschäftsführung macht die beiden Dreher Dirk B. (41 und Betriebsratsmitglied) sowie Detlef W. (44) für ein Interview zum zwischen Firma, Betriebsrat und IG Metall abgeschlossenen Standortsicherungsvertrag verantwortlich, das der Herner Lokalfunk am 27. April ausstrahlte, wobei die Stimmen der Interviewten "verzerrt" wurden.

Die Geschäftsführung, durch "üble Nachrede und Verleumdung" in diesem Interview in "erhebliche Unruhe und Aufregung" versetzt, wie Assessor Rosenke vom Arbeitgeberverband am Freitag vor dem Arbeitsgericht schilderte, schreibt das Interview gleichwohl den Beiden zu. Es sei technisch möglich gewesen, die Stimmen zu "entzerren" und B. wie W. zweifelsfrei zu identifizieren. Zu allem Überfluss hätten die beiden seit zwölf bzw. 20 Jahren beschäftigten Männer während des Interviews auch noch wahrheitswidrig von "finanzieller Schieflage" des Unternehmens gesprochen. Das habe bei Kunden, Lieferanten sowie bei Banken ebenfalls für Unruhe gesorgt.

Betriebsrat B. und sein Anwalt Herget äußerten sich vor Arbeitsrichterin Marlies Rohkämper-Malinowski nur sparsam. Bisher kenne man weder die genauen Kündigungsgründe noch den Inhalt der bei der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds notwendigen Anhörung des gesamten Betriebsrats. Der hatte - ungewöhnlich genug - der fristlosen Kündigung von B. einstimmig abgesegnet.

"Da eine Einigung in diesem Verfahren wohl kaum infrage kommt," wie die Richterin die Prozesssituation einschätzte, muss jetzt im Kammertermin am 19. September entschieden werden. Bis dahin wird auch die Kündigungsschutzklage von Detlef W. in der 3. Kammer des Gerichts in die Gänge gekommen sein. Der Wortlaut des Interviews, der nach Ausstrahlung noch eine Woche lang im Internet abgerufen werden konnte, liegt dem Arbeitsgericht bis dahin vor. (AZ 1 Ca 1252/07) -ring

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