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EvK marschiert zur nächsten Instanz

23.09.2008 | 18:53 Uhr

Arbeitsgericht Herne weist Krankenhaus-Klage gegen jüngsten Tarifabschluss der Evangelischen Landeskirche ab

Es kam wie erwartet: Das Arbeitsgericht Herne hat am Dienstag die Klage einer Prozessgemeinschaft unter Federführung der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel (EvK) gegen den jüngsten Tarifabschluss im Bereich des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Landeskirche für unzulässig erklärt. Während die Rechtsvertretung der EvK-Gemeinschaft Revision ankündigte, übte der Vorstand des Diakonischen Werkes Westfalen, Günther Barenhoff, zum Schluss der Verhandlung harsche Kritik an EvK-Geschäftsführer Heinz-Werner Bitter.

Wie berichtet, hatte der EvK-Geschäftsführer die Klage gegen den Tarifbeschluss der arbeitsrechtlichen Schiedskommission, datiert vom 2. Oktober 2007, initiiert. 24 Krankenhäuser hatten sich anfangs der Prozessgemeinschaft angeschlossen, bis zum gestrigen Kammertermin war die Gruppe der Streitwilligen allerdings erheblich geschrumpft. Selbst EvK-Anwältin Heinke Hochweller (Köln) wusste dem Gericht ad hoc nicht mitzuteilen, wie viele Mitglieder die Prozessgemeinschaft noch zählt. Sie schätzte die Zahl schließlich auf "sieben oder acht", auf Seiten der Beklagten ging man von zwei, maximal drei aus.

Dies war allerdings nur eine bemerkenswerte Randnotiz bei der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, bei der es dem Krankenhaus darum ging, den seinerzeitigen Schlichterspruch im Tarifstreit anzufechten, weil er a) einseitig die Interessen der Arbeitnehmerseite abbilde und b) viele der ohnehin notleidenden Krankenhäuser finanziell weiter in die Enge treibe.

Aber, und diese Frage stellte Richterin Nadja Große-Wilde direkt nach wenigen Minuten im Verhandlungssaal: Ist ein Tarifbeschluss, der nach Kirchenrecht der Landessynode bindend ist, überhaupt vor einem staatlichen Gericht anfechtbar? Ihrer Ansicht nach ist er es nicht, weil es sich um eine "abschließende, innerkirchliche Regelung" handele. Sie wies die Klage (Streitwert: 5 Mio Euro) ab.

EvK-Anwältin Hochweller kündigte an, den weiteren Instanzenweg gehen zu wollen. Noch nie allerdings hat selbst ein Landesarbeitsgericht die spezielle Frage der Gerichtsbarkeit von arbeitsrechtlichen Regelungen der Kirche geklärt. Und Richterin Große-Wilde bekundete ihren Zweifel, ob dies möglich sein wird.

Die Beklagten, das Diakonische Werk und die Ev. Landeskirche, zeigten sich damit zufrieden. Günther Barenhoff ließ es sich als Vorstand des Diakonischen Werkes Westfalen, dessen Mitglied die Evangelische Krankenhausgemeinschaft ist, nicht nehmen, die Klage aufs Schärfste zu kritisieren. Es könne ja sein, dass sich ein Krankenhaus durch den Tarifbeschluss besonders belastet sehe, eine Klage gegen den Verband sei aber einmalig.

Barenhoff warf dem nicht anwesenden EvK-Geschäftsführer Bitter vor, mit der Klage in doppelter Hinsicht einen falschen Weg zu beschreiten: Einerseits habe die Finanzmisere der Krankenhäuser politische Ursachen, gegen die man auch "politisch Druck" machen müsse, anstatt einen Konflikt mit den Beschäftigten zu suchen. Andererseits sähen die Arbeitsrechtsregelungen der Landessynode durchaus Möglichkeiten vor, hausintern Notlagentarife mit der Mitarbeitervertretung zu vereinbaren. Barenhoff: "Wenn Herr Bitter in der Vergangenheit ein vertrauensvolleres Verhältnis zu Mitarbeitern gehabt hätte, hätte er mit ihnen eine Regelung finden können, die anderswo auch gelungen ist."

Von Mirco Stodollick

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Kommentare
26.09.2008
13:02
EvK marschiert zur nächsten Instanz
von DSLGigant | #4

Da ich annehme, daß auch das Ev KHG Herne über diverse GmbH´s in der gGmbH verfügt ist das mit den nicht zu erwirtschaftenden Gewinnen so eine Sache für sich. Kreative Buchhaltung nennt man das. Wurden denn schon von einem externen Wirtschaftsprüfer die Zahlen gecheckt - wahrscheinlich nicht.
Mit Ethik ist einer kirchlichen Einrichtung nicht beizukommen. Man gibt sich nach außen mal als streng wirtschaftlich agierendes Unternehmen und andererseits auch mal darbendes Teil einer großen caritativen Organisation.
Gibt es denn schon firmeninterne Arbeitnehmerüberlassung zum Zwecke der Arbeitskostenreduzierung ?
Werden denn noch Sonderzuwendungen bezahlt ?
Merkwürdigerweise klagt da ein Unternehmen gegen seine eigenen Strukturen. Es wird Zeit das kirchliche Arbeitsrecht einzustampfen und öffentliche Bilanzen von allen Krhs. zu fordern.
Das würde auch zur Unterstützung der finanziellen Forderungen ( siehe Berlindemo ) beitragen können.
Dem Ev KHG Herne würde theoretisch auch der Austritt aus dem Diakonieverband bleiben um tariflich eigene Wege zu gehen - oder von Helios gekauft zu werden ....................

26.09.2008
11:25
EvK marschiert zur nächsten Instanz
von Jürgen Klute | #3

Die Abweisung der Klage der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel gGmbH (Ev KHG) durch das Arbeitsgericht Herne war zu erwarten. Das klang bereits beim ersten Verhandlungstermin am 19. Mai 2008 an.

Auch der Streitwert, der auf 5.000.000 Euro festgesetzt worden ist, überrascht nicht. Die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren summieren sich für die Ev KHG auf knapp 39.000 Euro. Das entspricht in etwa dem Jahresgehalt einer Pflegekraft.

Eine spannende Frage ist nun, aus welchen Töpfen die Gerichts- und Anwaltsgebühren gezahlt werden. Die Ev KHG hat seine aberwitzige Klage ja stets mit akutem Geldmangel begründet. Durch eine Absenkung des Traifniveaus sollte dieser behoben werden. Das war das erklärte Ziel der Klage vor dem Arbeitsgericht Herne. Nun aber sind erst einmal Mehrkosten entstanden, ohne dass das anvisierte Ziel erreicht worden ist. Wo nun das Geld für die Gerichts- und Anwaltsgebühren herkommen sollen, wäre interessant zu erfahren.

Grundsätzlich stehen drei Finanzquellen zur Verfügung: Kirchensteuern aus dem Haushalt des Kirchenkreises Herne als alleinigem Gesellschafter und Eigentümer der Ev KHG (dem Informationsfreiheitsgesetz nach müsste der Kirchenkreis, der der Rechtsform nach eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, interessierten Bürgerinnen und Bürgern dazu Auskunft geben). Immerhin: Der Herner Superintendent Rainer Rimkus ist als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Ev KHG ein engagierter Unterstützer der Klage seitens seiner Krankenhausgesellschaft. Und auch der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Herne hat dieses gegen die Mitarbeitenden des Ev KHG Herne und letztlich gegen alle 140.000 Beschäftigten der drei evangelischen Landeskirchen in NRW gerichtete Vorgehen mitgetragen.

Eine zweite Finanzquelle könnten die Gebühren der Krankenkassen sein, die die Ev KHG für die Behandlung seiner Patientinnen und Patienten erhält. Da die Behandlungsgebühren aber recht knapp bemessen sind, könnte das nur zu Lasten der Behandlungsqualität gehen. Im Interesse der Patienten und Patientinnen dürfte das nicht sein.

Oder aber die Ev KHG Herne kann die Gerichts- und Anwaltsgebühren aus den Steuerzuweisungen des Landes für Investitionen abknapsen. Aber auch das wäre eine Mittelverwendung, die nicht im ursprünglichen Sinne des Geldgebers wäre und gerade in diesem Bereich haben Krankenhäuser aktuell mit erheblichen Kürzungen zurecht zu kommen.

Da die Ev KHG die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH hat, darf sie auch keine Gewinne erwirtschaften, aus denen die knapp 39.000 Euro bezahlt werden könnten.

Alle der Ev KHG zur Verfügung stehenden regulären Geldquellen speisen sich ausschließlich aus öffentlichen Geldern: Steuern, Kirchensteuern und Krankenkassenbeiträgen. Aufgebracht werden diese Gelder u.a. auch von den Beschäftigten des Ev KHG Herne, die sowohl Steuern wie auch Kirchensteuern zahlen als auch Beiträge zu ihren Krankenversicherungen. Die Krankassenbeiträge sind aufgesparte Lohnanteile der Beschäftigten, die der Versorgung der Beschäftigten im Krankheitsfall vorbehalten sind. Hier werden also Lohnanteile der Beschäftigten - eben auch der der Ev KHG - verwendet, um Lohnkürzungen vor Gericht durchzusetzen, die genau diejenigen treffen sollen, die die Klagekosten, die die Ev KHG verursacht hat, bezahlen müssen.

Als verantwortliches und sozialethisch zu billigendes Umgehen mit öffentlichen Geldern bzw. aufgesparten Lohnanteilen der Beschäftigten kann man das Agieren der Geschäftsführung der Ev KHG Herne und der Leitung des Kirchenkreise Herne als Eigentümerin der Ev KHG nicht mehr bezeichnen.

Dass das Ev KHG Herne nun in die nächste Instanz gehen will und noch mehr öffentliche Gelder für die rücksichtslose Durchsetzung ihrer fragwürdigen und unsozialen Interessen vergeuden wird, setzt dem ganzen noch eine Krone auf!

25.09.2008
12:34
EvK marschiert zur nächsten Instanz
von DSLGigant | #2

Warum ein solcher Bericht ?
Wo sind die Fakten ?
Das kirchliche Arbeitsrecht steht in einem seperaten Bereich des GG und läßt unerhörte Änderungen für die Arbeitnehmer zu !
Der Schiedsspruch läßt Fortfall der Sonderzuwendung ( Weihnachtsgeld ) zu, sowie die 14 Tage nach hinten verlegte Zahlung der Bezüge ! Außerdem wurde eine Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Std. ( außer Krhs. ) beschlossen.
Wenn man dies konkret durchrechnet, sehe ich keine Belastung für die Arbeitgeber !
Wie immer schreibt die WAZ Artikel ohne kompletten Inhalt - schade das es keine Alternativen gibt.....
gute Information sieht anders aus !

24.09.2008
21:14
EvK marschiert zur nächsten Instanz
von Opium für das Volk | #1

So, so, und wer bezahlt die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten?
Sind die aus den Kirchensteuern zu zahlen von den Herner KirchensteuerzahlerInnen?
Werden die bei den Beschäftigten abgezwackt?
Und wer bezahlt die nächste Instanz der absurden (Götter-in-Weiß)-Komödie?

Richtig ist, dass die Krankenhäuser generell finanziell und personell zu gering ausgestattet sind. Konfessionell ausgerichtete bezahlen ja zudem ihr Personal meist auch noch schlechter als städtische Einrichtungen. Selbst die jetzt genehmigten Finanzspritze wird da nicht so viel dran ändern.
Krankenhäuser sind keine Banken, die mal eben ein bisschen mehr Geld drucken, wenn faule Kredite nicht bedient werden.
Da wäre der Hebel an der Gesamtpolitik anzusetzen, die Unternehmen (Konzerne) steuerlich immer weiter entlastet, dabei großzügig auf Einnahmen zugunsten des Gesundheitswesen verzichtet, und Kommunen und Petra-Musterfrau-Steuerzahlerin mit Mehrwertsteuer und bankenpleitebedingt erhöhter Inflation und ausufernder Arbeitszeitbelastung ohne Lohnausgleich quält.

Wie lange das noch gut geht?
Aber Politiker der höheren Klasse werden ja in Bundeswehrkrankenhäusern behandelt, da laufen sie nicht Gefahr durch übermüdete Ärzte und Pflegepersonal aus Versehen falsche Medikamente zu erhalten...

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