Erzieherin klagt nach Kita-Streik vergeblich für Lohnzahlung
03.03.2010 | 17:01 Uhr 2010-03-03T17:01:00+0100Herne. Wenn nicht-organisierte Arbeitnehmer im Arbeitskampf zwischen die Fronten von Arbeitgebern und streikenden Kollegen kommen, kann das zu erheblichen Lohneinbußen führen. Diese Erfahrung musste gestern eine Erzieherin der Kita an der Königstraße machen.
Sie klagte am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht mit Rechtsanwalt Teuber gegen die Stadt Herne.Die Erzieherin, eine von mehr als einem Dutzend Klägerinnen, wollte nach der Schließung der städtischen Einrichtungen während der Streikationen im Mai und Juni letzten Jahres den ihr durch diese „Betriebsstillegung” entgangenen Lohn von knapp 1600 € brutto haben. Da sie während dieser Zeit aber auch Krankengeld bekommen hatte, reduzierte sich die Forderung um 459 € netto.
Die von Stadtjustiziar Meykemper und Personalamtsmitarbeiter Ganser vertretene Stadt hatte aber nach Auffassung der Kammer von Richterin Rohkämper-Malinowski bei der Schließung der Kindertagesstätten alle Hausaufgaben gemacht, die die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Arbeitgeberseite für solche Fälle aufgibt, um „Vergütungsansprüchen betroffener Arbeitnehmer zu widersprechen oder sie zu Fall zu bringen.” Bereits vor dem Abschluss einer Notdienstvereinbarung am 18. Mai, Eltern und Mitarbeiterinnen per E-Mails mitgeteilt, hatte die Stadt am 15. Mai die „Unzumutbarkeit der Offenhaltung der Kitas” deutlich kundgetan. Auch die städtische Anweisung an die Kita-Leitungen, die Stillegungen nicht nur schriftlich durch Aushang bekannt zu machen, sondern auch die Umsetzung dieser Anweisung, waren nach Meinung der Kammer ordnungsgemäß nachgewiesen.
Damit war diese „Lohnausfallrisikoverteilung”, wie dieses juristische Wortungetüm genannt wird, zu Gunsten der Stadt als Arbeitgeberin zumindest erstinstanzlich erledigt. Abgeschlossen ist dieses Thema allerdings noch nicht. Denn Mitte März folgt vor einer anderen Kammer noch eins von elf Verfahren, die der Herner Anwalt Närdemann als Musterverfahren vertritt. (AZ 1 Ca 2931/09)
12:28
Aha, wer also zufrieden ist mit seinem Arbeitsverhältnis und einfach nur arbeiten will, dies aber Dank eines Streikes nicht kann, ist automatisch ein Lauschepper. Wie schön, dass die Welt so einfach ist.
10:13
#3
Da sind die Lauschepper der Gesellschaft ..... provitieren wollen ohne Gegenleistung .
Dabei bietet die gewerkschaft mehr als nur eine Streikabsicherung !!! ... und die Lauschepper sind obendrein noch dumm geboren und geblieben !
09:43
Tja, wenn man Gewerkschaftsbeitrag sparen will, kann man auch nicht von den Leistungen und Absicherungen profitieren. Ich kann auch nicht beim Turnverein mitmachen, ohne Mitglied zu werden.
08:46
Zwangsmitgliedschaft in der Gewerkschaft, nichts anderes bedeutet dieses Urteil.
07:51
Solchen Leuten sollten auch die erkämpften Gehaltserhöhungen verwehrt werden. Wer nicht organisiert ist, braucht auch nichts zu fordern.