Der Hartz-IV-Regelsatz ist nachwievor zu niedrig, ...
28.01.2008 | 09:36 Uhr 2008-01-28T09:36:00+0100... so die Gewerkschaften. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll nun überprüfen, ob die Höhe des Satzes von 345 Euro verfassungskonform ist, so Norbert Arndt von verdi Herne.
Die Gewerkschaft rät Arbeitslosengeld II Empfängern, Widerspruch gegen ihre Bescheide einzulegen. ORIGINALTON Musterwidersprüche und Hinweise zu der Klage sind im Herner verdi Büro erhältlich.
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