Akte vorzeitig geschlossen
13.04.2008 | 18:17 Uhr 2008-04-13T18:17:48+0200Arbeitgeberseite zieht Berufung gegen erstinstanzliches Urteil zurück
Eigentlich sollte sie am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt werden: die Berufung des Kupplungs- und Getriebebauers Vulkan gegen das Urteil (19. September 2007) des Arbeitsgerichts Herne, dessen 1. Kammer unter Vorsitz von Marlies Rohkämper-Malinowski die fristlose Kündigung von Betriebsratsmitglied Dirk Berkenhoff als unwirksam aufgehoben hatte. Doch die Beteiligten können zu Hause bleiben, nachdem die 13. LAG-Kammer unter Vorsitz von Dr. Müller die Akte "Vulkan gegen Berkenhoff" vorzeitig schließen konnte. Wie Vulkan-Geschäftsführer Peter Roth auf Anfrage der WAZ bestätigte, hat die Arbeitgeberseite die Berufung zurückgenommen und damit das Urteil erster Instanz rechtskräftig werden lassen.
Betriebsrat und Dreher Berkenhoff, der zusammen mit seinem Dreherkollegen Detlef Wucherpfennig am 27. April 2007 nach einem Lokalfunk-Interview zum Standortsicherungsvertrag zwischen Geschäftsführung, Betriebsrat und IG Metall wegen "übler Nachrede und Verleumdung" den Arbeitsplatz nach zwölf bzw. 18 Jahren verloren hatte, ist damit rehabilitiert und lebt nicht mehr mit der Ungewissheit, dass die zweite Instanz den Sachverhalt möglicherweise anders beurteilt. Sein Kollege hatte seine Klage ebenfalls gewonnen.
Die Stimmen der Interviewten, deren Kritik sich nach Auffassung der ersten Instanz hauptsächlich gegen die eigene Seite mit Betriebsrat und IG Metall bei Abschluss des für die Belegschaft schmerzhaften Standortsicherungsvertrages gerichtet hatte, waren aus Furcht vor Repressalien verzerrt worden. Vulkan konnte die beiden Mitarbeiter mit Hilfe eines Sprachlabors zwar identifizieren, doch der Inhalt des Interviews, angeblich geschäftsschädigend und ehrverletzend, wurde vom Arbeitsgericht als "durch die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt" eingestuft. -ring
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