"Stille Feiertage"
17.03.2008 | 19:56 Uhr 2008-03-17T19:56:32+0100VERBOT. Keine Unterhaltungsveranstaltungen an Gründonnerstag ab 18 Uhr und Karfreitag.
DINSLAKEN / VOERDE / HÜNXE. Gründonnerstag und Karfreitag gelten als so genannte stille Feiertage. Geregelt ist das im Sonn- und Feiertagsgesetz, mit Konsequenzen für Gewerbetreibende. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind am Gründonnerstag, 20. März, ab 18 Uhr verboten.
Karfreitag sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten, Diskotheken und dergleichen bis Samstag 6 Uhr unzulässig. Diese Regelung gilt auch für Nebenräume mit Schankbetrieb, ebenso für nichtöffentliche Veranstaltun-gen außerhalb der eigenen Wohnung.
Weiterhin verboten sind am Karfreitag, 21. März, der Betrieb von Spielhallen, Märkte und Sportveranstaltungen. Kinofilme dürfen nur gezeigt werden, wenn die Streifen vom Kultusminister anerkannt sind. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
17:57
Für Spiel- u. Dokumentarfilme gilt nach meiner Kenntnis zunächst die Feiertagsfreigabe durch die FSK als Bundeskontrollinstanz. Was darüberhinaus der Kultusminister des Landes zu dem Film meint, dürfte daher von sekundärer Bedeutung sein!
02:21
Was ich mich als Ex-Dinslakener seit Jahren frage: Warum ist ausgerechnet Dinslaken eigentlich so unendlich streng, was die Regelungen zu stillen Feiertagen angeht? In Bochum ist das Tanzverbot völlig aufgehoben.