Prüfung auf Dichtheit nur bei Neubauten
12.01.2012 | 18:39 Uhr 2012-01-12T18:39:00+0100
Dinslaken. Die viel diskutierte Dichtheitsprüfung für Abwasseranlagen ist nach Mitteilung der Stadtpressestelle gegenwärtig nur bei Neubauten notwendig.
Die Stadt folgt dem Beispiel anderer Kommunen und setzt die Prüfung bei Altbauten vorerst aus, jedenfalls so lange, bis die Landesregierung zu einer Neuregelung des im Volksmund als Kanal-TÜV bezeichneten Verfahrens gekommen ist. „Da brennt nichts an, Hauseigentümer müssen nur bei akuten Schäden oder bei begründetem Verdacht handeln. Ansonsten gilt, sich nicht auf Haustürgeschäfte einzulassen“, rät Bürgermeister Dr. Michael Heidinger.
Der Landtag will noch in diesem Jahr eine Neuregelung im Landeswassergesetz vornehmen. Auch der örtliche Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband so-wie im Rat vertretene Fraktio-nen hatten sich für einen Stopp beim Kanal-TÜV ausgesprochen. Wenn in der Frage der Dichtheitsprüfung Klarheit bestehe, werde man auf die Bürger zugehen, hieß es im Rathaus.
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