Kinderpornographie auf Handy sichergestellt
03.07.2009 | 18:01 Uhr 2009-07-03T18:01:00+020022-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs zu Jugendstrafe verurteilt. Mögliche Bewährung ist von Therapie abhängig.
Dinslaken. Die Diagnose des Essener Jugendpsycholigen fiel eindeutig aus: Er diagnostizierte bei einem 22-jährigen Dinslakener, der sich gestern vor dem Jugendschöffengericht verantworten musste, Pädophilie. Zwei Jahre Jugendstrafe lautete das Urteil. Das Absitzen der Haft kann der junge Mann nur verhindern, wenn er einen ambulanten Therapieplatz zur Behandlung seiner Neigungen findet, versucht, sein gesamtes, orientierungslos erscheinendes Leben mit Hilfe eines Bewährungshelfers in den Griff zu bekommen und sich mit 80 Stunden Sozialarbeit einen geregelten Tagesablauf erarbeitet. Dann wird in einer richterlichen Anhörung über eine etwaige Aussetzung der Strafe zur Bewährung entschieden.
Fünf Handlungen in vier Fällen zwischen Juli und Oktober 2007 wurden dem Angeklagten, der bereits vor fünf Jahren eine Therapie begann und nach zwei Jahren abbrach, zur Last gelegt. Gestern zeigte er sich geständig, zweimal ein damals 12-jähriges Nachbarsmädchen sexuelle Handlungen an ihm vornehmen lassen zu haben, es dabei einmal mit seinem Handy aufgenommen zu haben.
Ein weiteres Mal blieb es beim Versuch, das Mädchen lehnte die Handlung ab, er übte keinen weiteren Druck aus. Auch die Aufforderung an eine gleichaltrige Freundin des Mädchens zu einer Handlung, die den Bestand des schweren sexuellen Missbrauchs erfüllt hätte, blieb durch die Ablehnung des Kindes beim Versuch.
Das selbst aufgenommene Foto war nicht das einzige kinderpornographische Material, das auf dem Handy des Angeklagten sichergestellt wurde. Neben Fotos aus dem Internet stellte die Polizei fünf Videos aus derselben Quelle wieder her, die schwerste Missbräuche an fünf- bis 13-jährigen Mädchen zeigten. Der Angeklagte hatte die Dateien gelöscht, als er von den Ermittlungen gegen sich erfuhr. bes
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