Hindernis auf der Zielgeraden
08.06.2009 | 19:15 Uhr 2009-06-08T19:15:00+0200Dinslaken. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, weiß nie, was passiert. Theo Lettgen, Vorsitzender des Trabrennvereins Dinslaken, würde diese alte Redewendung ganz aktuell wahrscheinlich dick unterstreichen:
Ein unerwartetes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt Dintrab vor ein großes Problem: 2 Millionen Körperschafts-Steuern und Soli aus den Jahren 1995 bis 2003 soll der Verein bezahlen. Hinzu kämen nachzureichende Gewerbesteuern und Zinsen an die Stadt Dinslaken. In der Summe belaufen sich die Forderungen auf rund 3 Millionen Euro. Blieben diese bestehen, bliebe Lettgen nichts anders übrig, als die Insolvenz zu beantragen.
Das BFH-Urteil ist vorläufiger Abschluss eines langen Verfahrens darüber, welche Ausgaben und Einnahmen der Verein Dintrab wie steuerlich geltend machen kann (s. „Ansichtssache”). Der BFH zog einen Strich unter das Hin und Her, setzte fest: Die Rennbahn ist ein wirtschaftlicher Gesamtbetrieb und muss auch als solcher versteuert werden. Eine Regelung, mit der Dintrab hätte leben können, weil sich durch eine Neuberechnung nur die Höhe der Verluste verändert hätte.
Deutlich mehr Gewinne
als Verluste
Überraschenderweise setzte der BFH aber auch fest, dass im ideellen Bereich deutlich mehr Gewinne als Verluste erzielt wurden. Durch diese Annahme, die auch Dinslakens Kämmerer Jörg Dehm als „tatsächlich falsche Voraussetzung” bezeichnet, stehen unter dem Strich nicht 2,3 Millionen „Miese” auf dem Dintrab-Konto, sondern angeblich rund 3,8 Millionen „Gute”. Die Differenz führt zu besagten Steuerforderungen. Das Problem: Gegen das Urteil des höchsten BFH kann keine Berufung eingelegt werden. Weshalb die Stadtverwaltung und Dintrab jetzt drei alternative Wege gehen: Per sogenannter Anhörungsrüge soll der BFH dazu bewegt werden, das Urteil noch einmal unter die Lupe zu nehmen und die Tatsachen vom Finanzgericht erneut prüfen zu lassen. In vier bis sechs Wochen soll in dieser Sache eine Entscheidung fallen. Wobei durchaus fraglich ist, ob der BFH sein eigenes Urteil infrage stellt. Alternativ wird eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet und als letzte Möglichkeit könnte NRW-Finanzminister Helmut Linssen Dintrab die Steuern erlassen, darum hat ihn Sabine Weiss bereits schriftlich gebeten.
Für die Dinslakener FDP sind die aktuellen Entwicklungen Grund genug, den vom Rat beschlossenen Teilverkauf des Geländes zur Rettung der Rennbahn rückgängig zu machen. In einem Brief an den Landrat schreiben die Liberalen, die seit jeher gegen die forcierte Rettung waren, dass Öffentlichkeit und Politik getäuscht worden seien, berichten über angebliche finanziell unsaubere Lösungen und bitten den Landrat, schnell zu ragieren.
Ganz anders sieht das Kämmerer Jörg Dehm: „So lange die Angelegenheit nicht geklärt ist, stehen wir mit dem Fuß auf der Bremse und werden den Ratsbeschluss natürlich nicht umsetzen. Ansonsten hat sich an der Sachlage nichts geändert”, so Dehm. Ärgerlich ist die ganze Angelegenheit allemal für den potenziellen Käufer des Geländes: Neuhaus und Bassfeld dürften nach dem Ratsbeschluss auf schnelle Umsetzung gehofft und entsprechende Vorbereitungen eingeleitet haben. Nun werden auch sie mindestens noch einige Wochen abwarten müssen, wie sich die Angelegenheit entwickelt.
13:56
Hurra Frau Bürgermeisterin Weiss! Bald werden sicherlich allen in NRW die Steuern erlassen, wenn der Vorschlag durchkommt. Das wäre ein tolles Konjunkturprogramm