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Politik

CDU will am Rutenwallweg nicht rot sehen

27.04.2011 | 17:45 Uhr

Dinslaken.Die Idee der Stadtverwaltung, den neuen Belag des Rutenwallwegs rot einzufärben, um die Straße als Fahrradstraße deutlich kenntlich zu machen (die NRZ berichtete), kommt bei der Dinslakener CDU nicht gut an.

Da man nicht wisse, ob die Auszeichnung als Fahrradstraße geeignet sei, um die verkehrliche Situation am Rutenwallweg zufriedenstellend zu regeln, sei eine Investition in die Rot-Färbung „voreilig und wird von der CDU nicht mitgetragen“, so CDU-Chef Heinz Wansing. Ob der Vorrang für Fahrradfahrer auf der Straße mit regem Krankentransport- und Anlieferungsverkehr praktikabel sei, solle sich während einer von der Polizei und der Ordnungsbehörde begleiteten Probezeit herausstellen, fordert Wansing.

DerWesten

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Kommentare
27.04.2011
22:49
CDU will am Rutenwallweg nicht rot sehen
von rsdinslaken | #1

Tja, Herr Wansing, wie wäre es denn mit einer Schwarz-Färbung? (käme doch eher der CDU zugute, oder)....aber :
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen.

Fahrräder sind die einzigen erlaubten Fahrzeuge in Fahrradstraßen. Andere Fahrzeuge können mit Zusatzzeichen erlaubt werden „Anlieger frei“ kommt häufig vor. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Radfahrer dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren, auch wenn dadurch der Verkehr behindert wird. Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.

Zeichen 244.1
Beginn der Fahrradstraße

Zeichen 244.2
Ende der Fahrradstraße

Zusatzzeichen 1020-13
Inlineskaten frei

Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger[ und Inline-Skater müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. Durch das Zusatzzeichen „(Piktogramm Inlineskater) frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn zugelassen werden.

Rechtsgrundlage ist Nummer 23 zu Zeichen 244.1 in Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zur Fahrradstraße: „I. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z.B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).
Herr Wansing, die von der Stadtverwaltung
vorgesehene rote Einfärbung hat nichts mit einer Partei zu tun, sie ist lediglich für erhöhte Aufmerksamkeit zu befürworten und mittlerweile in vielen Städten Praxis. Also mal über den schwarzen Schatten springen, wenn andere mal eine gute Idee haben........:-)))

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