Angst ums Finanzhaus
10.09.2008 | 18:18 Uhr 2008-09-10T18:18:03+0200WIRTSCHAFT. Der Verwaltungsrat sieht das kommunale Kreditinstitut in Gefahr, wenn der Landtag das Sparkassengesetz ändert. In einem Schreiben an die Abgeordneten werden Knackpunkte aufgelistet.
DINSLAKEN / VOERDE / HÜNXE. Die Befürchtungen sitzen tief. Das neue Sparkassengesetz NRW, das heute im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages zur Anhörung kommt, treibt nicht nur die Oberen des hiesigen kommunalen Finanzinstitutes seit längerem um. Bereits im Februar 2007, bevor der Gesetzentwurf von NRW-Finanzminister Helmut Linssen präsentiert wurde, waren lokale Sozialdemokraten mit dem Landtagsabgeordneten Michael Groschek auf die Straße gegangen. In der Neustraße malten sie ein düsteres Bild von der Zukunft auch der örtlichen Sparkasse.
Hadern mit dem "Trägerkapital"
Nun ist es 5 Minuten vor 12. Nun laufen auch jene Sturm gegen die Gesetzesnovelle, die im Verwaltungsrat der Sparkasse das Sagen haben. In einem dreiseitigen Schreiben an alle Landtagsabgeordneten wenden sich Dinslakens Bürgermeisterin Sabine Weiss (CDU) als Vorsitzende des Gremiums und Heinz Boss (Voerde) als Stellvertreter gegen die Punkte, die ihrer Ansicht nach die Existenz der Sparkasse gefährden.
Auf einen Knackpunkt hatte Sparkassen-Vorstandsmitglied Jürgen Stackebrandt bereits Ende Juli wieder hingewiesen: die Umwandlung der bisherigen Sicherungsrücklage in so genanntes "Trägerkapital". Auch wenn der Gesetzgeber wortreich ausschließe, dass dieses Kapital "handelbar", also (ver-)käuflich sein soll, sieht Stackebrandt allein schon dessen Zulassung als "schädlich für die Kommunen und den Mittelstand". Während die Landesregierung argumentiert, damit die Besitzverhältnisse für die Kommunen zu stärken und die Möglichkeit höherer Ausschüttungen zu schaffen, befürchtet auch der Verwaltungsrat Arges: Aus der Sparkasse, die die heimische Bevölkerung und mittelständische Wirtschaft fördere, werde ein reines Finanzinvestment der jeweiligen Kommune, heißt es in dem Schreiben an die Landtagsabgeordneten. Die Einführung des Trägerkapitals biete keinerlei Mehrwert, sondern leiste eher einer späteren Privatisierung der Sparkasse Vorschub.
Mit ähnlicher Vehemenz wehren sich Weiss und Boss gegen die im Gesetz vorgesehene Aufhebung der Gemeinnützigkeitsbindung, wenn es um die Verwendung ausgeschütteter Teile des Jahresüberschusses der Kasse geht. Die bedeute einen "Systembruch". Denn gerade die gemeinnützige Verwendung von Teilen des Gewinnes sei Ausdruck des bürgerschaftlichen Engagements der Sparkassen. Allein die Sparkasse Dinslaken, Voerde, Hünxe habe im vorigen Jahr insgesamt 952 600 Euro an gemeinnützige Vereine und Organisationen vergeben.
Gemeinnützigkeit steht auf dem Spiel
Gefahren für die Freiheit des Finanzhauses sieht der Verwaltungsrat auch in der gesetzlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der wankenden WestLB. Die gehe letztendlich auch zu Lasten der Sparkassenkunden. Auch der Zwang, die rheinischen und die westfälischen Sparkassenverbände kurzfristig zu verschmelzen, kommt nicht gut an.KLARTEXT Wenn die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag das alte Sparkassengesetz kippt, tut das dem Kunden erst einmal nicht weh. Doch er wird es wohl merken, wenn der Verein, in dem er Mitglied ist, keine Unterstützung mehr bekommt. Vom Sponsoring der Sparkasse hängt in Dinslaken, Voerde und Hünxe viel ab. Mit der Region haben private Banken, die schon auf die "Käuflichkeit" der Sparkassen hoffen, nichts am Hut. HEINZ INGENSIEP h. ingensiep@nrz.de
18:05
Das Sparkassengesetz stammt aus der NS-Zeit, 1933. Mit kleinen Änderungen wurde es nach dem Krieg übernommen und ist im Kern bis heute gültig. Es ist ja nett, dass Sparkassen Sportvereine usw. unterstützen. Doch die dafür verwendeten Mittel sind im Vergleich zum Gewinn nur Peanuts. Alle Sparkassen zusammen unterhalten Stiftungen in Höhe von 1,6 Mrd. Euro, woraus Ausschüttungen für gemeinnützige Zwecke in Höhe von ca. 60 Mio. Euro/p.a. erfolgen. Dieses Stiftungskapital wurde über Jahrzehnte angesammelt. Wurde von der Steuer abgeschrieben, d.h. nicht an den Finanzminister abgeführt. Es ist wohl selbstverständlich, dass der Erlös dieser Stifungen dann auch für die Allgemeinheit ausgeschüttet wird. Konkret: Es ist überholt, dass Sparkassen nach Gutdünken Vereine bedenken. Es wird höchste Zeit, dass der Gewinn der Sparkassen (nach einer festgelegten Zuführung zur Rücklage) voll an die Eigentümer (Städte oder Landkreise) ausgeschüttet wird. Es kann nicht sein, dass es Städte gibt, die hoch verschuldet sind und auf der anderen Seite Eigentümer einer Sparkasse sind, die nichts von ihrem Gewinn heraus rückt. So dass diese Gemeinden u.U.sogar noch einen Kredit bei der Sparkasse aufnehmen müssen, die ihnen gehört.. Das kann nicht sein. Verletzen nicht die kommunalen Aufsichtsratsmitglieder von Sparkassen, die nicht dafür sorgen, dass die Gewinne der Sparkassen an sie, die Eigentümer (Gemeinde/Landkreis) ausgeschüttet werden, nicht ihren Amtseid ? Wie wollen im Aufsichtsrat sitzende Bürgermeister denn ihren Bürgern erklären, dass sie untätig zusehen, wie sich die Sparkassen mit den satten Gewinnen dicke Gehälter und immer größere Glaspaläste leisten, während die Gemeinde sich verschulden muss ?