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Landgericht Arnsberg

Zwei Führungskräfte auf der Anklagebank

04.02.2011 | 16:37 Uhr
Zwei Führungskräfte auf der Anklagebank
Auf zusammen über 100 Seiten hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität Bielefeld ihre Vorwürfe gegen Ulrich H. aus Olsberg und Aloys A. aus Rüthen aufgelistet.

Brilon/Arnsberg. (hjh) Wenn am 24. Februar vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Arnsberg der Prozess gegen zwei Führungskräfte der früheren Schröder-Gruppe eröffnet wird, geht es zunächst um Verfahrensfragen.

Anklage und Verteidigung sollen die von ihnen für die weitere Hauptverhandlung gewünschten Zeugen benennen. Das teilte die Pressestelle des Landgerichts auf Anfrage der WP mit. Für die Hauptverhandlung seien zunächst „sehr konservativ“ vier Prozesstage angesetzt.

Auf zusammen über 100 Seiten hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität Bielefeld ihre Vorwürfe gegen Ulrich H. aus Olsberg und Aloys A. aus Rüthen aufgelistet.

H., ehemals Mitgesellschafter und Geschäftsführer innerhalb der Schröder-Gruppe, hat sich wegen drei Delikten zu verantworten. Bei ihm geht es um die Verschleppung eines Insolvenzverfahrens, um Betrug und um Beihilfe zum Kreditbetrug in Tateinheit mit Bankrott. Ex-Geschäftsführer A. werden die gleichen Straftaten vorgeworfen. Bei ihm kommt noch eine zweite Insolvenzverschleppung hinzu.

Bei den angeklagten Vergehen handele es sich um – so die Pressestelle weiter – „erhebliche Wirtschaftsstraftaten“ aus dem Jahr 2000, also im Vorfeld des kompletten Zusammenbruchs der Schröder-Gruppe im März 2001.

Mitte 2006 hatte die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bielefeld die Anklage in Arnsberg eingereicht. Im Frühjahr 2008 hatte Ulrich H. sich schon einmal wegen der Vorwürfe verantworten müssen. Der Prozess war jedoch nach sieben Verhandlungstagen wegen der schweren Erkrankung einer Schöffin geplatzt. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte es versäumt, einen Ergänzungsschöffen zu benennen, der – Usus in absehbar umfangreichen Prozessen - bei einem etwaigen Ausfall eines Laienrichters einspringen kann. Dadurch konnte die Hauptverhandlung nicht binnen der vorgeschriebenen Frist von drei Wochen fortgesetzt werden.

Gegen den ehemaligen Kopf der Unternehmensgruppe, Gerhard Schröder, liegt seit Mitte 2004 eine 398-seitige Anklage wegen insgesamt 60 Wirtschaftsstraftaten aus den Jahren 1998 bis 2001 vor – es geht um Kreditbetrug, schweren Betrug und Bankrott. Der 61-Jährige hat sich von seinen Gutachtern als verhandlungsunfähig erklären lassen. Das konnte das Landgericht bisher nicht widerlegen.

Jürgen Hendrichs

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Kommentare
04.02.2011
18:26
Zwei Führungskräfte auf der Anklagebank
von breilohn | #1

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