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Wasserversorgung langfristig sicherstellen

26.09.2007 | 21:41 Uhr

Marsberg. (ad) Die Zeit ist um. Jedenfalls was das Wasserrecht betrifft. Wasserrechte werden regelmäßig für Tiefbrunnen wie Gut Forst I und Gut Forst II für 30 Jahre und für die übrigen Anlagen für 20 Jahre erteilt.

In diesem Jahr laufen für die vier Wassergewinnungsanlagen (Quellen am Hagen, Giershagen, Paulinenquelle und Brunnen Westheim) die Wasserrechte aus. Für die Tiefbrunnen Gut Forst I und II besteht das Wasserrecht bis 2010.

Der Betriebsausschuss sprach sich in seiner jüngsten Sitzung dafür aus, hierfür ein gemeinsames Wasserrecht zu beantragen, da hier das gleiche Einzugsgebiet bzw. der gleiche Grundwasserleiter genutzt wird. Für die Quelle Helminghausen besteht ein Wasserrecht bis 2021.

Die Paulinenquelle wird schon seit Jahren nicht mehr für die Wasserversorgung genutzt wegen ihrer hohen Nitratwerte. Die Gewinnungsanlage soll nur noch pro forma in das Wasserversorgungskonzept aufgenommen werden. Sollten sich die Nitratwerte jedoch in Zukunft wesentlich verbessern, müsste ein neues Wasserrecht beantragt werden.

Die Höhe der genehmigungsfähigen Wasserrechte orientiert sich an dem tatsächlichen Bedarf zuzüglich einer Reservemenge. Gefördert wurden im vergangenen Jahr für das Stadtgebiet 1,201 Mio cbm. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Fördermenge damit um rund 235 000 cbm reduziert.

Für die Gewinnungsanlagen Gut Forst I und II soll nun ein gemeinsames Wasserrecht beantragt werden. Um bei der Förderung möglichst flexibel zu sein, soll für die Anlage Gut Forst I ein Recht von 80 cbm pro Stunde und für Gut Forst II ein Recht von 160 cbm pro Stunde beantragt werden. Die Höchstfördermenge wird jedoch für beide Brunnen auf eine Mio. Kubikmeter im Jahr begrenzt. Hierin ist eine Reservemenge für den Fall enthalten, dass zum Beispiel der Brunnen Westheim ausfallen sollte.

Mit der Gemeinde Diemelsee gibt es einen Wasserlieferungsvertrag. Danach besteht seitens der Stadt Marsberg das Recht bis zu 600 cbm am Tag bzw. 219 000 cbm im Jahr Wasser aus dem Tiefbrunnen Vasbeck II zu fördern. Diese Menge kann bei entsprechendem Bedarf erhöht werden. Vorrangig darf jedoch die Gemeinde Diemelsee ihren Bedarf decken.

Im Rahmen des Verbundes mit Brilon soll zukünftig weiterhin nur die Wassermenge bezogen werden, die für die Erhaltung einer ordnungsgemäßen Wasserqualität erforderlich ist (mindestens 15 000 cbm im Jahr). Es ist jedoch vorgesehen, mit der Stadt Brilon einen gegenseitigen Wasserlieferungsvertrag für den Fall einer gegenseitigen Notversorgung in einem Umfang von bis zu 450 000 cbm im Jahr abzuschließen.

In der Summe der jährlichen Wasserrechte für die Eigenanlagen in Höhe von 1,398 Mio cbm und den Möglichkeiten des Fremdbezuges bei einem voraussichtlich weiterhin rückläufigen bzw. Gesamtbedarf von rund 1,2 Mio cbm pro Jahr sieht der Betriebsausschuss die Wasserversorgung für die Marsberg als gesichert an. Das letzte Wort hat der Stadtrat.

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