Richter wünschen zügige Verfahren
30.07.2008 | 17:00 Uhr 2008-07-30T17:00:00+0200Arnsberg/Brilon. Den Vorwurf „eines schon abenteuerlichen Versäumnisses” bei der Darstellung der strafrechtlichen Aufarbeitung des sogenannten Schröder-Komplexes in dem WP-Bericht vom 26. Juli („Nächster Prozessanlauf im Wirtschafts-Krimi”) hat Landgerichtspräsident Christian Müller zurückgewiesen.
So treffe es zum Beispiel nicht zu, dass zurzeit nicht - wie berichtet - aufgrund der Vorlage umfangreicher Atteste gegen den Unternehmer verhandelt werden könne. Vielmehr sei dies das Ergebnis eines amtsärztlichen Gutachtens. Müller: „Die Privatatteste waren für die Kammer lediglich zwingender Anlass, ein Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit einzuholen.” Denn in Deutschland dürfe kein Richter gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten verhandeln.
Briefe besorgter Bürger
Wie Müller gegenüber der WP sagte, erreichen ihn in letzter Zeit „Briefe besorgter Bürger”, die angesichts des von ihnen „beobachteten aktuellen Auftretens” des 59-Jährigen „im privaten und geschäftlichen Bereich” ´Zweifel an einer derartigen gesundheitlichen Beeinträchtigung äußern. Müller: „Für das Gericht kommt es aber nicht darauf an, wie sich ein aus gutachterlicher Sicht verhandlungsunfähiger Angeklagter ansonsten, also außerhalb des hoheitlich geführten Strafverfahrens, verhält. Ob er also auf seine eingeschränkte Gesundheit bei der privaten Lebensführung Rücksicht nimmt oder nicht.”
Ebenfalls als unzutreffend zurück weist der Landgerichtspräsident, dass bei der Terminierung der Hauptverhandlung gegen einen ehemaligen Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer die Benennung von Ersatzschöffen versäumt worden sein soll.
Dauerhafte Erkrankung
Wie berichtet, war dieses Verfahren Ende Mai am achten Verhandlungstag wegen der „nicht absehbaren dauerhaften Erkankung” (Müller) einer Schöffin abgebrochen worden. Dies, so Müller weiter, wäre nur vermeidbar gewesen, wenn „vom ersten Verhandlungstag an ein Ergänzungsschöffe mitgewirkt hätte”. Ein derartiger Ergänzungsschöffe werde aber „nicht ohne konkreten Anlass” bestellt.
Dazu sei eine entsprechende Anordnung des Kammervorsitzenden notwendig, die dieser - so Müller - „natürlich nur bei absehbarem Gesundheitsrisiko eines Hauptschöffen treffen” werde. Was etwa der Fall sei, wenn in einer umfangreichen Strafsache eine Richterin schwanger sei.
Wie der Landgerichtspräsident betont, habe ein „erkennbares Gesundheitsrisiko” vor dem ersten Verhandlungstag nicht bestanden. Das Verfahren gegen den 55-Jährigen muss neu aufgerollt werden.
Zusammengebrochen
Die „Schröder-Gruppe” war im Frühjahr 2001 zusammengebrochen. Gegen ihren Kopf hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bielefeld 2004 eine 398-seitige Anklage wegen umfangreicher Betrugs- und Bankrottvergehen beim Landgericht Arnsberg eingereicht. Christian Müller: „Insgesamt wünschen wir Richter uns natürlich auch eine gleichermaßen gründliche wie zügige Bearbeitung und Erledigung von Strafverfahren. Dabei müssen aber immer die gesetzlichen Vorgaben an die Verfahrensführung beachtet werden.”
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