Oberlandesgericht watscht Wirtschaftsstrafkammer ab
04.02.2010 | 20:30 Uhr 2010-02-04T20:30:00+0100
Brilon/Arnsberg. Klappt das Landgericht Arnsberg die Akte einfach ohne Prozess zu? Der überwiegende Teil der in einer 398-seitigen Anklage gegen den Briloner Unternehmer Gerhard S. summierten Vorwürfe steht in diesem Jahr vor der absoluten Verjährung.
Das bestätigte die Pressestelle des Landgerichts am Mittwoch auf Anfrage. Unterdessen hat das Oberlandesgericht Hamm die 6. Wirtschaftsstrafkammer ordentlich abgewatscht und sich einer Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Bielefeld angeschlossen.
Ein weiter Blick zurück: Ende März 2001 war die nach dem Unternehmer Gerhard S. (60) genannte Briloner Bau-Gruppe in die Knie gegangen. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bielefeld hatte Mitte 2004 insgesamt 60 Straftaten in einer Anklage zusammengefasst: 43-facher schwerer Betrug, elf Bankrott-Vergehen, fünfmal Kreditbetrug und einmal die Verschleppung eines Insolvenzverfahrens. 247 Akten waren eingereicht und 71 Zeugen benannt worden.
60 Anklagepunkte
Ursprünglich hatten die Staatsanwaltschaft und eine Sonderkommission der Kripo sogar 172 Verdachtsfälle untersucht. Vieles, so hatte es damals geheißen, sei nicht weiter verfolgt worden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Neben der Mammut-Anklage gegen den einstigen Kopf der Unternehmensgruppe gab es mehrere Verfahren gegen ehemalige Geschäftsführer, einen Steuerberater und einen Notar. Gegen letzteren war jüngst eine Urteil u.a. wegen Falschbeurkundung im Amt rechtskräftig geworden. Strafmaß: 36000 Euro.
Verhandlungsunfähig
Der heute 60-jährige Hauptbeschuldigte gilt nach wie vor als verhandlungsunfähig. Das sei amtsärztlich festgestellt worden, so Pressesprecher Marchlewski: „Darauf müssen wir uns verlassen.”
Die Untätigkeitsbeschwerde richtete sich gegen ein anderes Verfahren aus diesem Komplex. Ein ehemaliger Geschäftsführer wird in vier zwischen Mai und Oktober 2000 liegenden Fällen der Beihilfe zum Kreditbetrug, des Betruges und der Insolvenzverschleppung beschuldigt. Im Juni 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. „Trotz mehrerer weiterer Sachstandsanfragen der Staatsanwaltschaft in der Folgezeit erfolgte eine erkennbare Förderung des Verfahrens seitens der Strafkammer seither nicht”, heißt in dem Beschluss des OLG mit dem Aktenzeichen 5 Ws 286/09.
Nebenverfahren in Kritik
Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Mehlich habe zwar auf weitere anhängige Verfahren verwiesen, das jedoch rechtfertige „keine weitere Unterlassung der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens”. Dem Landgerichtspräsidenten jedenfalls habe die Kammer „nach Aktenlage” keine Überlastung angezeigt.
Da die Wirtschaftsstrafkammer die Eröffnung des Verfahrens nicht vornehme, drohe die - nach 10 Jahren eintretende - absolute Verjährung, „wodurch der staatliche Strafanspruch endgültig vereitelt” werde. „Warum es der Kammer bis heute nicht möglich ist, eine detaillierte Aufstellung der angeblich fehlenden Unterlagen zu erstellen, ist nicht ansatzweise erkennbar”, schreibt das OLG dem Vorsitzenden Richter ins Stammbuch. Und: „Dass dem Senat offensichtlich die Originalakten vorgelegt und keine Zweitakten angelegt wurden, rundet das Gesamtbild ab.”
Staatsanwaltschaft stellt Befangenheitsantrag
Weil die gescholtene Kammer trotz der Standpauke keine Entscheidung über eine Verfahrenseröffnung traf, stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Ende vergangenen Jahres einen Befangenheitsantrag. Diesen Beschluss hat die Kammer - in anderer Besetzung - zurückgewiesen. Dagegen hat die Staatswaltschaft Beschwerde eingelegt. Jetzt ist erneut das OLG am Zug.
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