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Heiraten ohne Standesamt

Ansturm auf Kirchen hält sich in Grenzen

20.01.2009 | 15:52 Uhr

Altkreis. In der Kirche heiraten ohne vorher im Standesamt vorbeigeschaut zu haben: Das ist seit dem 1. Januar wegen einer Änderung im Personenstandsrecht möglich. Doch was möglich ist, muss nicht unbedingt angenommen werden

Im Altkreis Brilon hält sich der Ansturm auf die Kirchen in Grenzen. „Bei uns hat sich bisher noch niemand für eine rein kirchliche Trauung interessiert”, war von Niedermarsberg bis Hallenberg zu hören.

Für die evangelischen Kirchenvertreter ist der Fall ohnehin klar. „Bei uns ist das nicht zulässig”, erklärt Matthias Gleibe, evangelischer Pfarrer in Winterberg. Und er hat Recht. Denn die Gesetzesänderung liefere - laut einer Pressemitteilung der evangelischen Landeskirchen - keinen „Anlass, an der bisherigen und aus guten inhaltlichen Gründen geübten Praxis irgendetwas zu ändern.”

Anders bei den katholischen Kirchen. Hier kommt die Anleitung vom Erzbischof persönlich. Denn alle Paare, die sich nur kirchlich trauen wollen, landen als Anfrage auf dem Schreibtisch von Hans-Josef Becker in Paderborn. „Er trägt die Gesamtverantwortung bei diesen Anfragen”, betont Medebachs Pfarrer Dirk Gresch.

Bei den Kirchenvertretern scheiden sich die Geister, wenn es um die Ehe ohne staatlichen „Segen” geht. Propst Norbert Schröer von der St.-Magnus-Gemeinde in Niedermarsberg hält es für „keine gute Idee”. In erster Linie sei jeder Mensch Staatsbürger und so solle man erst einmal seine Staatsbürgerpflicht erfüllen, sagt er. Das heißt: erst zivilrechtlich heiraten und dann in der Kirche. Er fühle sich bei der nun möglichen Umgehung der standesamtlichen Ehe „nicht wohl”.

Und seine Winterberger Kollegen, Pfarrer Walter Junk und Pastor Heinz Koch, pflichten ihm bei. Während Koch den Mehraufwand in der Buchführung kritisiert und zugleich befürchtet, dass nur legalisiert werde, „dass beide Rente beziehen können”, meint Junk, dass sich „früher auch keiner über die alte Regelung beschwert hat”.

Dabei sind sie ganz auf der Linie des Briloner Familienrechts-Anwaltes Norbert Knepper. Er kann nicht verstehen, was sich der Gesetzgeber „dabei nur gedacht hat”.

Als Verfechter der standesamtlichen Ehe, aber auch als Jurist ist für ihn klar: „Wer nur kirchlich heiratet, ist rechtlich unverheiratet.”

Wer nur kirchlich heiratet, ist rechtlich unverheiratet.”

Das habe weitreichende Konsequenzen, gibt er zu bedenken. „Unterhaltsansprüche des Partners, Rentenanwartschaften, Erbansprüche des Partners - das gilt bei einer rein kirchlichen Ehe nicht.”

Eine Eheschließung beim „Vereinswirt” sei im Grunde das Gleiche, bringt er es überspitzt auf den Punkt.

Ganz so drastisch sehen das die Kirchenvertreter nicht. „Man darf nicht vergessen, dass eine Heirat grundsätzlich doch etwas Schönes ist”, sagt Vikar Marc Gießelmann aus Brilon. Daher stehe er der neuen Regelung auch positiv gegenüber. „Ich werde keine Unterschiede machen zwischen Paaren, die nur kirchlich heiraten und denen, die standesamtlich und kirchlich getraut werden möchten.”

Gleichzeitig ist er aber sicher, dass die rein kirchliche Ehe die Ausnahme bleiben werde. Warum? „Weil die staatliche Absicherung, die mit der zivilrechtlichen Eheschließung einhergeht, den meisten Menschen sehr wichtig ist”, so Gießelmann.

Und eines dürfe nicht vergessen werden, betont Pastor Norbert Lipinski aus Olsberg: „Wenn Menschen älter sind, ist eine erneute standesamtliche Ehe oft mit finanziellen Einbußen verbunden.”

Dass es im Altkreis bald den großen Ansturm auf die kirchliche Ehe ohne staatlichen Trauschein geben wird, wagen fast alle Kirchenmänner aus dem Altkreis zu bezweifeln.

Mit einem Augenzwinkern sagt Pfarrer Junk: „Mal sehen, ob überhaupt jemand die neue Regelung bemerkt und dann hoffen wir einfach mal auf die Hochzeits-Hochsaison ab März.”

Kerstin Eigendorf

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