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Wegen 35 Euro hinter schwedische Gardinen

11.08.2009 | 16:20 Uhr

Bad Berleburg. (hal) Seit Anfang der 70er Jahre hat ein 52 Jahre alter Bad Berleburger rund 20 Jahre hinter schwedischen Gardinen verbracht. Jetzt kommen noch elf Monate hinzu.

Falls eine bestehende Bewährungsstrafe widerrufen würde, wären es insgesamt 16 Monate, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel, die dem Arbeitslosen gestern eine Körperverletzung und einen gemeinschaftlichen Diebstahl vorgeworfen hatte.

Gemeinsam mit dem Komplizen G., der wegen des Diebstahls bereits verurteilt und gestern vorgeführt wurde, hatte das Duo kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres ein Sideboard aus den Räumlichkeiten der Diakonie an der Schützenstraße in Bad Berleburg entwendet (wir berichteten). Der Wert der Beute betrug 35 Euro. Gravierender war allerdings der Verlust wichtiger Akten. Warum das Sideboard wieder auftauchte - und zwar in einem Müllcontainer am Hit-Markt - ist der Auffassungsgabe von zwei Diakoniemitarbeitern, dem Spürsinn von „Wittgensteins nettestem Polizeibeamten” und einem Missverständnis zu verdanken.

G. war nämlich im Tatzeitraum in der Diakonie mit einer weiteren Person gesehen worden. Einen Tag später wird der ebenfalls Arbeitslose von dem Polizisten zuhause aufgesucht. Dabei äußert der Odnungshüter: „Wenn man eine Videoaufnahme hätte, könnte man jetzt sehen, wer den Diebstahl begangen hat.” G. verstand das falsch und glaubte, dass tatsächlich Aufnahmen existieren - und legte ein Geständnis ab. Gestern hat er seinen Komplizen erneut der Mittäterschaft bezichtigt. Der 52-Jährige zog es auf der Anklagebank vor zu schweigen.

Das hat ihm nichts gebracht. Ein Geständnis hätte sich nämlich strafmildernd ausgewirkt.

Wenig Erbauliches konnte auch sein Bewährungshelfer berichten, der den Berleburger seit 20 Jahren betreut. Er habe Probleme, seinen Tag zu strukturieren und sitze des Öfteren im „Lidl-Park”, um Alkohol zu konsumieren. Beeindruckt vom seinen Einträgen im Bundeszentralregister zeigte sich auch Judith Hippenstiel. Delikte wie schwerer Diebstahl, Gefangenenbefreiung, Vollrausch oder versuchte sexuelle Nötigung finden sich unter den 38 Eintragungen.

Hippenstiel wollte gestern kein Risiko eingehen und veranlasste, beim Angeklagten einen DNA-Test durchzuführen, der dem Bundeskriminalamt zugestellt wird. Der Vorwurf der Körperverletzung wurde hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtstrafe eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Heiner Lenze

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