Paar aus Laasphe konnte Geld für Haus nicht aufbringen
11.08.2009 | 15:14 Uhr 2009-08-11T15:14:00+0200Bad Berleburg. (tc) Ein undurchsichtiger Vertrag und zwei völlig ahnungslose Parteien - das bereitete dem Berleburger Amtsgericht Kopfzerbrechen.
Die Geschichte in Kurzform: Ein Paar kauft ein Haus, kann die Kosten aber nicht stemmen. Der Makler verspricht jedoch: „Ist doch kein Problem. Sie haben doch fünf Jahre Zeit, die Summe zu bezahlen. Wenn Sie es bis dahin nicht schaffen, dann ziehen Sie einfach wieder aus.”
Was merkwürdig klingt, hat ein Ehepaar aus einem Bad Laaspher Ortsteil schnurstracks auf die Anklagebank befördert. Alles begann im April 2004. Zu diesem Zeitpunkt hat die ehemalige Kurierfahrerin mit ihrem Mann den Kaufvertrag für das Haus unterschrieben.
Bedenken gab es schon vor der Unterzeichung: „Wir haben damals schon gesagt, dass wir keinen Weg sehen, die Finanzierung zu stemmen”, erklärt der in Gelsenkirchen geborene Angeklagte. Der Makler nahm beiden schnell alle Bedenken und sagte, dass sie in dem Falle einfach nach fünf Jahren ausziehen könnten, und alles wäre in Ordnung. Bis dahin müsste nur die Miete in Höhe von 750 Euro im Monat beglichen werden. Von den vier Prozent Zinsen war erstmal keine Rede. Nur war die Kündigung im Vertrag nicht explizit festgehalten. „Ich habe mir nichts dabei gedacht. Es war so abgesprochen, und wir haben das so geregelt”, wäscht auch der Hausverkäufer seine Hände in Unschuld.
Doch schon bald nach Abschluss des Vertrages stellten sich Zahlungsprobleme ein. Ein halbes Jahr später musste die Angeklagte eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Der Kurierdienst ging den Bach hinunter, ihr Mann kündigte seinen Job, um im Unternehmen seiner Frau auszuhelfen. Resultat: Heute leben beide von Hartz IV und müssen sich auch noch um ihr behindertes Kind kümmern. So lange es möglich war, zahlten sie alle Raten ab, aber irgendwann wurde das Geld zu knapp.
Bei der Verhandlung wussten weder Mieter noch Vermieter, was sie unterschrieben haben. „Zu sagen, sie hätten blauäugig gehandelt, wäre noch sehr nett formuliert”, schüttelt auch Richter Torsten Hoffmann mit dem Kopf.
Dem Makler sei es von Anfang an nur um die Einnahme der Zinsen gegangen, dadurch habe er hohe Einnahmen gehabt und könne das Haus nach fünf Jahren wieder neu verkaufen. Hoffmann stellte im Einverständnis mit Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel das Verfahren ein.
0mitdiskutieren