Marihuana statt Primeln
01.04.2011 | 15:18 Uhr 2011-04-01T15:18:00+0200Bad Berleburg.Als Gärtner gehört ein „grüner Daumen“ ja bekanntlich zum Berufsbild. Sein gutes Händchen für Pflanzen jedoch nutzte ein selbstständiger Gärtner aus Wittgenstein nicht, um bunte Primeln für die Fensterbank heranzuzüchten, sondern um eine stattliche Marihuana-Plantage in seinem Keller anzulegen. Wegen „Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ musste sich der 49-Jährige gestern vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten.
„Ja, ich habe das angebaut, aber nur für meine Zwecke.“ Ohne Umschweife räumte der Angeklagte die ihm vorgeworfene Tat ein: In seinem abseits gelegenen Haus hatte er bis Juni vergangenen Jahres einen 18 Quadratmeter großen Kellerraum mit Hochleistungsleuchten, Wärmestrahlern und Ventilatoren ausgestattet, um fachmännisch Cannabis-Pflanzen aufzuziehen. Auf die Schliche kam ihm die Polizei durch den Tipp eines Drogendealers. Bei der anschließenden Durchsuchungsaktion zeigte sich das ganze Ausmaß: 55 Cannabis-Pflanzen in verschiedenen Reifestadien wuchsen im Keller munter vor sich. In der Wohnung fanden die Polizeibeamten zudem jeweils gut 90 Gramm getrocknete Blüten und Blätter in Tupper-Dosen. Nach Ernte und Verarbeitung der Pflanzen durch das Landeskriminalamt ergab sich eine Gesamtmenge von 906 Gramm verzehrfertigem Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 63,6 Gramm THC. Damit ist der gesetzliche Grenzwert für eine geringe Menge um mehr als das Achtfache überschritten.
„Bei der Menge handelt es sich um mehr als 4000 Konsumeinheiten“, meldete Richter Torsten Hoffmann Zweifel an, dass das Rauschgift nur für den Eigenkonsum angebaut worden war. „Das sind acht Joints am Tag!“ Doch der Angeklagte erklärte, er habe „sehr, sehr viel konsumiert“, teilweise mehr als acht Joints täglich. Seit Einleitung des Verfahrens sei er aber gänzlich von der Droge los: „Das war ein Schock für mich. Ich war mir der Masse gar nicht mehr bewusst.“
Trotz einer „gewissen Skepsis“ konnte das Gericht dem Angeklagten keinen Handel nachweisen. Da der Plantagengärtner zudem geständig war und noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus und verurteilte den Wittgensteiner zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 100 Sozialstunden. Die Arbeit, die er bisher in seine Plantage investiert hat, solle er nun für die Allgemeinheit nutzen, so Hoffmann.
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