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Fenster-Schwindler legt Gastronom rein

14.04.2010 | 05:00 Uhr
Fenster-Schwindler legt Gastronom rein

Bad Berleburg. Ein Berleburger Gastronom ist um 4000 Euro betrogen worden. Dabei wollte er eigentlich nur zu günstigen Konditionen ein Fenster kaufen.

Klar, fast jeder hat schonmal darüber nachgedacht, wirklich dringende und teure Arbeiten von einem fachkundigen Bekannten erledigen zu lassen. Das spart Geld und stellt meistens auch beide Seiten zufrieden. Doch wer neben der Schwarzarbeit auch noch betrügt, dem schaut das Gesetz ganz besonders auf die Finger.

Anfrage für den Bruder

Ein Berleburger Gastronom wollte im vergangenen Jahr ebenfalls ein paar Euro sparen. Für seinen Bruder ließ er bei einem Mann, der bei einem Türen- und Fensterfachhandel als Verlader tätig war, nachfragen, ob die Fertigung eines Fensters über ihn nicht günstiger zu bekommen sei. Der Fenster-Verlader bekräftigte „er könnte da was machen”. Der Deal stand und für den Berleburger Gastronomen nahm das Unheil seinen Lauf.

Der Verlader, der eben außer jener Tätigkeit des Verladens in seiner Firma keine Befugnis hatte, Aufträge zu erteilen, erstellte ein Angebot. Knapp 3 600 Euro sollte das Fenster kosten. Eine Anzahlung von 1 800 Euro wäre nötig. Der Geschädigte zahlte. Aber vom angeblichen Fensterhändler hörte er erstmal gar nichts. Er suchte ihn bei sich zu Hause auf. Dort beteuerte der Fenster-Schwindler, er habe die Anzahlung auf dem Weg nach Österreich verloren. Eine weitere sei nötig. Der Gastronom zahlte. Wieder 1 800 Euro. Wieder quittiert.

Weitere 400 Euro für die Lieferung

Nach weiteren ergebnislosen Wochen meldete sich der Verlader. Er könne das Fenster liefern, allerdings koste das weitere 400 Euro. Nach dem der Gastronom nochmals zahlte, schien der Handel endgültig zu platzen. Kein Fenster, keine Lieferung. Der Verlader fälschte die Unterschrift des Geschädigten. Alles sollte so aussehen, als wenn er Teile der Anzahlung tatsächlich zurückgezahlt habe.

Vor Gericht flog gestern der Schwindel auf. Zu konfus die Aussagen des Angeklagten, sachlich und logisch die Aussagen des Berleburger Gastronoms. Am Ende stand ein Geständnis. Betrug nebst Urkundenfälschung.

Langes Vorstrafenregister

Das Amtsgericht verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, der Zahlung von 2 500 Euro Bußgeld an eine soziale Einrichtung und natürlich der Rückzahlung von 4 000 Euro an den Gastronomen. Der etliche Male vorbestrafte Angeklagte: „Ich gestehe. Mir glaubt doch eh' keiner mehr.”

Mike Fiebig

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