Bruchbude oder Denkmal?
20.02.2010 | 05:00 Uhr 2010-02-20T05:00:00+0100Bruchbude, Ruine oder ein schützenswertes Denkmal? Bei der Beantwortung dieser Frage zum ehemaligen Gasthof „Am Festplatz 2” auf dem Stünzel gehen die Meinungen auseinander.
„Erhaltenswert und schutzwürdig”, sagt die Denkmalbehörde - „Das kann nur noch abgerissen werden”, meinen Dorfbewohner und der vom Amtsgericht eingesetzte Nachlassverwalter.
Keine Erben
Erben des Anwesens sind nicht da; dafür aber genügend Verbindlichkeiten. Und mit denen muss sich der Nachlassverwalter herumschlagen. Seinen Namen möchte er nicht in der Zeitung wiederfinden; allerdings steht der unter einem langen Brief, den der Wittgensteiner und frühere Freund des verstorbenen Gasthaus-Besitzers ins Rathaus geschickt hat. Dort ist nämlich für den Bauausschuss eine Vorlage erarbeitet worden, nach der das Objekt in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen werden soll. Das Gebäude wurde laut Balkeninschrift im Jahr 1764 bzw. 1910/12 als „Wohnhaus mit Schankwirtschaft” erbaut. Für seine Erhaltung liegen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor, heißt es.
Erlaubnisverfahren
Wahrscheinlich werden die Politiker dem Vorschlag der Verwaltung folgen müssen; denn sie zitiert in der Vorlage Vorschriften: „Unabhängig vom baulichen Zustand des Hauses ist die Eintragung des bisher denkmalwerten Objektes - losgelöst vom wirtschaftlichen Aspekt - gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz NW von Amts wegen durchzuführen.” Erst danach könne in einem „Erlaubnisverfahren” geprüft werden, ob eine Umnutzung, Um- oder Ausbau oder sogar ein Abriss sinnvoll sind.
Amtsschimmel wiehert
Das hier der Amtsschimmel laut wiehert und es dennoch zu erheblichen Problemen kommen werde, glaubt der Nachlassverwalter. Er hat nämlich einen potenziellen Käufer für die Immobilie an der Angel - aber der möchte das Gebäude nur ohne Denkmalschutz kaufen. Er befürchtet zu große Auflagen und hält seine weiteren Pläne dann für wirtschaftlich unzumutbar.
Vom zu erzielenden Kaufpreis hingegen könnten alle Verbindlichkeiten ausgeglichen werden.
Signale
Fakt bleibt jedoch, dass die Behörde in Münster ein Denkmal festgestellt hat. Fakt ist auch, dass einige besorgte Nachbarn am Stünzel einen Neubau kommen sehen, der nicht in die idyllische Ortslage passen könnte.
Und es ist Fakt, dass es politische Signale gibt, die Angelegenheit am kommenden Dienstag von der Tagesordnung der Bauausschusssitzung zu nehmen. Das schiebt das Problem allerdings nur zeitlich nach hinten.
Denkmalliste
Sollte sich die Stadtverordnetenversammlung sogar später dafür entscheiden, das Gebäude nicht in die Denkmalliste aufzunehmen, könnte die Denkmalbehörde das zuständige Ministerium in Düsseldorf einschalten.
Das war übrigens im Fall der Beddelhäuser Rundbogenbrücke so, die vor Jahren vom Minister unter Schutz gestellt worden ist.
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