Amtsanwältin lobt Zeugen für Zivilcourage
13.01.2009 | 17:48 Uhr 2009-01-13T17:48:05+0100Bad Berleburg. (hal) Höchstes Lob zollte gestern Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zwei Zeugen aus Bad Laasphe. Durch ihr beherztes Eingreifen und durch ihre Zivilcourage hätten sie Schlimmeres verhindert - möglicherweise sogar einen Doppelmord. ...
... Die Lahnstädter waren gestern nach Berleburg gekommen, um gegen einen 34 Jahre alten Arbeitslosen - ebenfalls aus der Lahnstadt - auszusagen.
Folgendes hatte sich zugetragen: Auf dem traditionellen Altstadtfest am 31. August vergangenen Jahres trifft der Beschuldigte zufällig auf seine Exfreundin, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Nach einer verbalen Auseinandersetzung wird der angetrunkene Mann plötzlich aggressiv und schlägt die Frau mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Das 23-jährige Opfer versucht zu fliehen. Vergeblich. Nur dank des Eingreifens eines 19-jährigen Schülers erleidet die Frau "nur" Prellungen. Auch der Helfer wird angegriffen und mit Sätzen wie "Ich steche dich ab" bedroht. Trotzdem gelingt es ihm, telefonisch einen Notruf bei der Polizei abzusetzen, die unmittelbar am Tatort eintrifft. Gleichzeitig fordert er ärztliche Hilfe an. Anschließend muss die Malträtierte in der Notaufnahme des Biedenkopfer Krankenhauses versorgt werden.
Das war allerdings schon der zweite Vorfall. Bereits sechs Wochen zuvor kam es in der Wohnung der Frau zu einem schweren Übergriff seitens ihres ehemaligen Liebhabers, der die 23-Jährige zuerst würgt, dann an den Haaren durch die Wohnung zerrt und sie mehrfach ins Gesicht tritt. Auf diese Weise wollte der Arbeitslose seine Ex dazu zwingen, ein Papier zu unterzeichnen, mit dem sie das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind an ihn überträgt.
Doch die Frau befreit sich aus der Gefahrenzone und stürmt auf die Straße, wo sie von ihrem Peiniger allerdings wieder eingeholt wird. Jetzt schlägt die Stunde des zweiten mutigen Zeugen, eines 49 Jahre alter Pkw-Fahrer, der mit ansehen muss, wie der Angeklagte pausenlos auf sein Opfer einschlägt. Zuerst bringt er seine Ehefrau in Sicherheit, dann fährt er zum Tatort zurück, um der blutüberströmten Frau zu helfen. Auch er wird mit dem Tode bedroht. Der 34-jährige Deutsche gibt vor, im Besitz einer Schusswaffe zu sein und seine Ex, das gemeinsame Kind und sich selbst töten zu wollen. "Er war hoch aggressiv und unberechenbar", so der 49-jährige Schichtleiter, der gestern für sein mutiges Einschreiten ebenfalls von Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel gelobt wurde.
Zum Urteil: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, einer gefährlichen Körperverletzung, einer versuchten Nötigung sowie einer versuchten Bedrohung, verurteilte Strafrichter Torsten Hoffmann den 34-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Damit schloss er sich dem Antrag von Judith Hippenstiel an, die in ihrem rund 15 Minuten langem P lädoyer gefordert hatte, diese Strafe auf gar keinen Fall zur Bewährung auszusetzen. Hippenstiel wörtlich: "Ich habe sonst Angst um andere Menschen." Ihr Gegenüber, die Berleburger Rechtsanwältin Dunja Veller, hatte hingegen auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
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