SPD Finnentrop zweifelt an Rechtmäßigkeit
16.02.2011 | 12:00 Uhr 2011-02-16T12:00:00+0100
Finnentrop.Obwohl in dieser Woche bereits das Anmeldeverfahren für die neue Perspektivschule läuft, hat die SPD-Fraktion im Finnentroper Gemeinderat Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung.
In einem Brief an Schulministerin Löhrmann führt der Fraktionsvorsitzende Herbert J. Weber an, dass die Genehmigung für die Perspektivschule in Finnentrop „gegebenenfalls nicht die Voraussetzungen für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen in NRW“ erfüllt und „möglicherweise im Gegensatz zum aktuell gültigen Schulgesetz“ steht. Weber führt aus, dass sich die Schulkonferenzen von Haupt- und Realschule mit 10:1 und 9:2 gegen die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ausgesprochen haben und auch die Elternbefragung „keine eindeutige Mehrheit für die Gemeinschaftsschule“ erbracht habe.
51 Prozent der befragten Eltern hätten vielmehr die Anmeldung ihrer Kinder an der Gemeinschaftsschule abgelehnt. Die Folgerung hieraus lautet: „Hiernach hätte eine Genehmigung des Schulversuchs am Standort Finnentrop versagt werden müssen“.
Als weiteres Argument führt die SPD-Fraktion den Paragrafen 81 des Schulgesetzes NRW an. Demnach sei die Genehmigung zur Zusammenlegung oder Errichtung von neuen Schulen bzw. Schulformen nur dann zu erteilen, wenn die Kommune die erforderliche Verwaltungs- und Finanzkraft nachweisen kann. Da die Gemeinde Finnentrop zum Zeitpunkt der Beratungen über und der Genehmigung zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule „keinen gültigen Haushaltsentwurf, geschweige denn einen durch die politischen Gremien verabschiedeten Haushalt vorweisen konnte und auch in absehbarer Zeit nicht vorweisen wird“, heißt es in dem Schreiben, „verstößt die seitens ihres Hauses erteilte Genehmigung vermutlich gegen geltendes Landesrecht“.
Weber weist auf die Problematik der vorläufigen Haushaltsführung hin, in der sich die Gemeinde Finnentrop „seit dem 01.01.2010 und bis auf Weiteres“ befinde. Da die Gemeinschaftsschule auf Grundlage des § 78 des Schulgesetzes NRW als freiwillige Leistung errichtet werden solle, seien Aufwendungen zu deren Errichtung nach § 82 Abs.1Nr.1 der Gemeindeordnung NRW ausgeschlossen, solange die Gemeinde Finnentrop keinen genehmigten Haushalt habe.
Bis dahin dürfe die Gemeinde nur solche Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Dazu gehören Aufwendungen zur Errichtung einer neuen „Perspektivschule“ nach Meinung der SPD nicht.
Zur gesetzlich geforderten Verwaltungskraft bestehen bei der SPD auf Grund der mangelhaften Organisationsstrukturen und der dünnen Personaldecke im Rathaus der Gemeinde Finnentrop ebenfalls erhebliche Bedenken“. Daher bitte man um eine rechtliche Überprüfung.
15:46
Das ich das noch erleben darf. Die Finnentroper wehren sich gegen den Bürgermeister und vor allem sie tun es mit Sinn und Verstand. Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Großes Lob an die SPD auch wenn es sonst nicht meine Partei ist!