Rüdiger Höffken macht sich selbst keine Vorwürfe
09.08.2012 | 16:52 Uhr 2012-08-09T16:52:00+0200
Attendorn / Dortmund. Deutlich gefasster als in der letzten Verhandlung zeigt sich Rüdiger Höffken momentan vor dem Dortmunder Langericht. Der Prozess wird jedoch noch eine Weile dauern, da die Sicht der Dinge des 65-Jährigen sehr von der der Staatsanwaltschaft abweicht.
Mit neuer Frisur und deutlich gefasster als in der letzten Verhandlung äußerte sich Rüdiger Höffken am Donnerstag erstmals zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Wer aber gehofft hatte, dass der mittlerweile bis Ende März 2013 terminierte Prozess abgekürzt werden könnte, sah sich enttäuscht: Staatsanwaltschaft und Angeklagter liegen in ihrer Sicht der Dinge weit, weit auseinander.
Bislang ist den Äußerungen des 65-jährigen Unternehmers nicht zu entnehmen, dass er sich an irgendeiner Stelle Vorwürfe machen müsste. Im Gegenteil: Höffken zeichnet von sich das Bild des Kämpfers, der bis zuletzt versucht hat, die RH Alurad-Gruppe durch schweres Wetter zu bringen („Ich habe die Insolvenz nie gewollt“) und das eigentlich auch ganz erfolgreich. Im Oktober 2008 stellte er den Antrag auf Insolvenz , bis Januar 2009 sei auch - bei normalem Verlauf - genug Liquidität im Unternehmen gewesen. Dass es im Herbst 2008 nicht „normal“ verlaufen sei, habe nicht an ihm gelegen.
Höffken will Banken um Zustimmung gebeten haben
Nach Darstellung eines ehemaligen leitenden Angestellten hatten die Banken im Spätsommer 2008 das Ausscheiden von Höffken aus dem Unternehmen gefordert, nachdem sie erfahren hatten, dass er die 1,2-Millionen-Euro-Strafe aus dem ersten Steuerverfahren aus dem Unternehmen gezogen und nicht mit privaten Mitteln beglichen hatte. Dem hätte Höffken, so der Mitarbeiter bei seiner Aussage, nicht zugestimmt. Danach hätten die Banken sämtliche Kredite vorzeitig fällig gestellt.
Höffken erinnert sich anders: Er will von den Banken die Zustimmung gehabt haben, dass er die 1,2 Millionen aus dem Unternehmen zieht. Auch habe er einer Übertragung seiner Anteile auf einen Statthalter der Banken nicht grundsätzlich widersprochen. Allerdings habe er vieles von dem, was mündlich verabredet worden sei, in dem ihm dann vorgelegten Vertrag nicht wiedergefunden. Als er das nicht habe unterschreiben wollen, hätte die Banken die Kredite fällig gestellt, so dass ihm nichts anderes übrig geblieben sei, als Insolvenz anzumelden.
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