Musikschule: Gutachten zeigt Versäumnisse auf
05.02.2012 | 16:00 Uhr 2012-02-05T16:00:00+0100Attendorn.Im Streit um den Musikschulzweckverband haben der SPD-Fraktionsvorsitzende Kai-Uwe Gehrke und andere Stadtverordnete eine Entwicklung der Musikschule anhand des Gutachtens des Landesverband Musikschulen NRW gefordert. Speziell an dieser Stelle habe es mit Finnentrop immer wieder Probleme gegeben.
Das im Januar 2011 abgeschlossene Gutachten über die Musikschule zeigt die Versäumnisse der zurückliegenden Jahre auf. Wörtlich heißt es: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Musikschule Attendorn-Finnentrop in den Basisangeboten den Empfehlungen einer VdM-Musikschule weitgehend entspricht. Viele Elemente der Musikschulentwicklung seit den 90er Jahren sind aber deutlich unterentwickelt oder wurden erst vergleichsweise spät in Angriff genommen.“
Zu den „verschlafenen Entwicklungen“ gehört nach Auffassung des Landesverbands:
- die Steuerung der Musikschule auch nach betriebswirtschaftlichen Kennzahlen,
- eine planvolle Musikschulentwicklung auf solider Datenbasis,
- die Kundenorientierung der Institution bezüglich der Öffentlichkeitsarbeit wie der Schaffung neuer Angebote,
- die Entwicklung und der Ausbau von Gruppenunterrichtsangeboten
- sowie die Einbeziehung der Musikschule in die kommunale Bildungslandschaft.
Bei der Personalführung haperte es unter anderem in der Wiederbesetzung wichtiger und vakant gewordener Stellen oder zumindest bei der Neuverteilung der nicht besetzten Aufgabenfelder sowie beim Einsatz von Personalführungsinstrumenten wie Mitarbeitergesprächen und leistungsorientierter Bezahlung. Um die Musikschule weiterzuentwickeln empfiehlt das Gutachten unter anderem, das Spektrum um folgende Angebote zu erweitern: Erstellung eines Katalogs nicht ganzjähriger Angebote; Wiedereinführung des Unterrichtsfaches musikalische Grundausbildung; Erhöhung des Angebots in den Ergänzungsfächern, evtl. in Form von befristeten Angeboten und Workshops; Gründung eines Blasorchesters oder zumindest Öffnung des Bläserzusammenspiels auch explizit für andere Blasinstrumente. Außerdem sollte der Anteil des Gruppenunterrichts erhöht werden, beispielsweise über die Einrichtung eines 45-minütigen Zweier-Gruppenunterrichts. Bei der Gebührenordnung soll die Sozialermäßigung „an objektive Kriterien zu knüpfen“ und die Gebühren für den Einzelunterricht zu erhöhen.
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