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Finanzen

Stadt muss vorläufig haushalten

19.01.2010 | 18:47 Uhr

Zum 31. Dezember 2009 ist die von Kämmerer Uwe Bonan Ende Oktober verhängte haushaltswirtschaftliche Sperre abgelaufen. Seither gilt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Über die haushaltstechnischen Instrumente und ihre Auswirkungen sprachen wir mit dem Kämmerer.

Wo liegt der Unterschied?

Die haushaltswirtschaftliche Sperre bedeutet zunächst einmal, dass man im Rahmen eines beschlossenen Haushalts agiert. Der galt für das Jahr 2009. Sie ist ein Instrument des Kämmerers für den Fall, dass die Entwicklung es erfordert, einzugreifen.

Was bedeutet das genau?

In einer haushaltswirtschaftlichen Sperre werden alle gesetzlich vorgeschriebenen und vertaglich vereinbarten Leistungen getätigt, aber der Kämmerer kann zum Beispiel festlegen, dass nur 95 Prozent eines Budgets – etwa bei den Eigenbetrieben – ausgegeben werden dürfen. Soll außerplanmäßig Geld ausgegeben werden, muss die Sache über den Schreibtisch des Kämmerers. Der Rat hätte allerdings die Möglichkeit, eine Sperre wieder aufzuheben.

Und was ist nun seit Januar anders?

Die vorläufige Haushaltsführung besagt, dass man nur Aufwendungen tätigen darf, die auf einer rechtlichen Verpflichtung bestehen oder zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind: also Sozialhilfezahlungen, Gehälter und so weiter. Wichtig: Neue Verträge dürfen nicht eingegangen werden. Rat und Kämmerer haben da keine Einflussmöglichkeit.

Im Mai soll der Etat 2010 beschlossen werden.

Und dann muss ihn die Bezirksregierung noch genehmigen.

Und falls nicht?

Unser Ziel ist es, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.

Frank Helling

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