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Staat kassiert auch beim Ehrenamt

11.12.2009 | 07:00 Uhr

Tue Gutes, engagiere dich ehrenamtlich, entlaste Staat und Stadt – so wird es landauf landab verkündet, vom Bundespräsidenten bis zum Bürgermeister. Doch eine überaus wichtige Aufforderung fehlt: Beschäftige dich vorher mit dem deutschen Steuerrecht!

Was sonst passieren kann, müssen aktuell die Mitglieder des Vereins Altentagesstätte Mülheim-Nord an der Hügelstraße leidvoll erfahren: Sie sollen Umsatzsteuer zahlen. Nach Abzug der Vorsteuer wären das, so die Kassierein des Vereins, Inge Strunck, etwa 1000 bis 1300 Euro.

Der Grund: Ob Umsatzsteuer zu bezahlen ist, richtet sich nicht danach, ob es sich um einen Verein oder gemeinnützige Leistungen handelt, sondern nach der Höhe des Umsatzes. Und der lag 2008 bei 19 500 Euro und damit 2000 Euro über der Grenze von 17 500 Euro. Darunter gilt auch ein Verein als Kleinunternehmer, der in aller Regel von der Umsatzsteuer befreit ist. Unerheblich ist dabei, dass der Altenverein lediglich einen Überschuss von 300 Euro erzielte, und auch der wird natürlich für Aktivitäten genutzt.

Für Heinz Sprenger, dessen Ehefrau sich mit anderen seit 2007 in der Altentagesstätte ehrenamtlich engagiert, ist die Forderung des Finanzamtes ein Unding: „Die Vereinsmitglieder sind mit Herz und Liebe dabei. Sie machen mit den Senioren Ausflüge, bieten Busfahrten an, organisieren Nachmittage mit Kaffee und Kuchen zum Selbstkostenpreis und vieles mehr. Der Brief des Finanzamtes bedeutet ein Fiasko und kommt einer Bestrafung für gezeigte Nächstenliebe gleich.” Die Preise mal eben zu erhöhen, sei kaum möglich. Viele der 60 bis 70 Senioren, die die Tagesstätte besuchen, könnten sich höhere Preise kaum leisten. „Vor allem die Busreisen in Eigenregie schlugen beim Umsatz zu Buche. Selbstorganisiert werden wir die wohl nicht mehr machen. Dann werden sie aber teurer”, schätzt Strunck.

Der Vorsteher des Finanzamtes, Manfred Winkler, will sich zwar mit dem Verein in Verbindung setzen, große Chancen, dass die Behörde auf das Geld verzichtet, sah er gestern allerdings nicht. Einem Erlass aus sogenannten Unbilligkeitsgründen seien äußerst enge Grenzen gesetzt. „Das muss eine Behörde sehr genau prüfen.” Jeder Vereinsvorstand sei nun mal in der Pflicht, sich um steuerrechtliche Belange zu kümmern.

Nach NRZ-Informationen ist es kein Einzelfall, was dem Altentagesstättenverein gerade passiert. Es komme immer mal wieder vor, dass sozial engagierte Vereine oder Vereinigungen über der 17 500 Euro-Grenze lägen und sich dann mit Forderungen des Finanzamtes zu beschäftigen haben.

Andrea Hankeln vom Centrum für bürgerschaftliches Engagement, erinnert sich noch, dass vor zwei Jahren, als die Caritas ihr Engagement an der Hügelstraße einstellte, das CBE dabei half, rein ehrenamtliche Nachfolger zu suchen und diese auch fand. „Aber bei der Vereinsgründung waren wir nicht dabei. Wir können so eine Gründung auch nicht begleiten.” Ihr Rat lautet: „Unbedingt vorher mit dem Finanzamt sprechen. Die Mitarbeiter geben auch Auskunft.”

Für Heinz Sprenger steht hingegen fest: „Wer sich sozial engagiert, soll organisieren, sich mit Computern auskennen, das Steuerrecht im Blick haben und, und, und. Man verlangt von Ehrenamtlern einfach zu viel."

Frank Helling

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Kommentare
11.12.2009
14:34
Staat kassiert auch beim Ehrenamt
von multiphren | #4

Diese Regierung ist doch vornehmlich von Rentnern gewählt worden. Das haben sie jetzt davon.

11.12.2009
10:18
Staat kassiert auch beim Ehrenamt
von Stoefi | #3

Da gibt die Finanzverwaltung seit Jahrzehnten eine kostenlose und klar verständliche Broschüre heraus: Vereine und Steuern.
http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/157/vereine_steuern_07_internet.pdf
Wie man sieht, werden die Druckkosten vollkommen sinnlos vom Land NRW verpulvert.

11.12.2009
10:14
Blockierter Kommentar.
von James.Brunt | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

11.12.2009
07:23
Staat kassiert auch beim Ehrenamt
von sylviane | #1

...wundert sich noch jemand über Staatsverdrossenheit???
Für unsere Steuerpolitik ist es wichtiger, Lobiisten zu folgen und z.B. die Mehrwertsteuer für die Hotelerie zu senken (obwohl deshalb garantiert nicht ein einziges Hotelzimmer für einen Gast billiger werden wird). Eine Maßnahme, die ausschließlich dazu dient, die Gewinnmarge für eine bestimmte (lobbiistisch gut vertretene) Gesellschaftsgruppe zu verbessern.

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