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05.12.2010 | 15:55 Uhr 2010-12-05T15:55:00+0100
Mülheim.Seit Samstag gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland bei Schnee, Eis und Matsch – und wie auf Bestellung hat es am Wochenende auch gleich kräftig geschneit.
Was bedeutet die neue gesetzliche Regelung für die Mülheimer Autofahrer? Nachgefragt bei Polizeidirektor Dittmar Hoga, dem obersten Verkehrspolizisten der Stadt.
Was bedeutet die Winterreifenpflicht konkret?
Dittmar Hoga: Autofahrer dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit Sommerreifen am Straßenverkehr teilnehmen. Im Klartext: Wer nur Sommerreifen drauf hat, der soll sein Auto stehen lassen und warten, bis die Straßen wieder abgetaut sind.
Es ist nämlich ganz egal, ob Sie, wenn Sie Ihr Auto ohne Winterreifen bewegen, dabei andere behindern oder nicht: Allein die Teilnahme mit Sommerreifen am Verkehr ist laut Straßenverkehrsordnung bei winterlichen Verhältnissen nicht zulässig und sieht ein Bußgeld vor.

10:32
Es gibt sicherlich noch Verbesserungsansätze des Gesetzes, aber im Kern ist die Winterreifenpflicht eine gute Sache!
17:16
Die Teilnahme am Straßenverkehr mit Sommerreifen ist bei winterlichen Verhältnissen nicht erlaubt. So weit, so gut. Erlaubt ist aber die Teilnahme am Straßenverkehr mit Winterreifen im Sommer, obwohl diese dann einen längeren Bremsweg haben. So weit, so dumm.
16:15
dann hoffe ich doch mal das Stadt, MVG Polizei ihren Fuhrpark dem entsprechend ausrüstet, oder gibt es hier mal wieder Ausnahmegenehmigungen