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Mülheimer Tengelmann-Verkauf von Kartellamt geprüft

Mülheimer Tengelmann-Verkauf von Kartellamt geprüft

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Edeka und Tengelmann Foto: dpa
Der geplante Verkauf des Tengelmann-Marktes an Edeka ist ein Fall für das Kartellamt. Sie haben die Unternehmen bereits in die Schranken gewiesen.

Mülheim. 

Der 6. März dürfte bei Tengelmann-Gesellschafter Karl-Erivan Haub im neuen Kalender für 2015 fett markiert sein. An diesem Tag endet die übliche Frist zur Fusionsprüfung durch das Bundeskartellamt in der Frage, ob Tengelmann sein Supermarkt-Geschäft an den Branchenriesen Edeka veräußern darf.

Allein am Standort Mülheim bangen fast 650 Mitarbeiter in der Verwaltung, in fünf Filialen und bei den Tengelmann-Töchtern Plus.de und Garten.XXL.de, die ebenfalls auf der Verkaufsliste stehen, um ihre berufliche Zukunft.

Kartellamt lässt sich nicht in die Karten schauen

In die Karten lässt sich das Bundeskartellamt, das die Fusion mit oder ohne Bedingungen freizugeben oder abzulehnen hat, nicht schauen. Ein Sprecher der Behörde betonte gegenüber dieser Zeitung, dass auch in der derzeitigen Fusionsprüfung die Einzelfallbetrachtung maßgeblich sei. Die Feststellung aus der jüngsten Sektoruntersuchung der Wettbewerbshüter zum Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland, dass weitere Fusionen in der hoch konzentrierten Marktstruktur sehr kritisch zu sehen seien, wird aber sicher bedeutsam sein.

Laut Kartellamt ist für den Fall Tengelmann/Edeka nun genauestens zu prüfen, wie sich Edeka durch einen möglichen Zukauf stellen würde – sowohl mit Blick auf sachliche als auch auf räumliche Märkte. In der zweiten Phase der Fusionsprüfung steckt das Kartellamt aktuell. Laut gesetzlicher Frist muss die Behörde nach vier Monaten der Prüfung eine Entscheidung treffen, ob der Fusion und, wenn ja, unter welchen Bedingungen ihr zugestimmt wird. In Ausnahmefällen, bei besonders problematischen Einzelfällen, kann die Vier-Monats-Frist auch noch ausgeweitet werden. Im Fall Edeka/Tengelmann endet die Frist am 6. März.

Daumenschrauben bereits angelegt

Zwischenzeitlich hat das Kartellamt den beiden handelswilligen Unternehmen bereits Daumenschrauben angelegt. Per einstweiliger Anordnung hatten die Wettbewerbshüter Edeka und Tengelmann untersagt, Teile des Fusionsvorhabens schon vor Ende der kartellrechtlichen Prüfung umzusetzen.

Zu dieser eher ungewöhnlichen Maßnahme sah sich die Behörde laut eigener Aussage gezwungen, weil etwaige Planungen bei Edeka/Tengelmann „zu weitgehend“ gewesen seien. So sollen die Handelskonzerne bereits vor der Anmeldung des Zusammenschlusses am 6. November 2014 Vereinbarungen zur gemeinsamen Warenbeschaffung, zu Veränderungen bei Teilen des Filialnetzes, bei Lagern und Fleischwerken getroffen haben, personelle Maßnahmen inklusive.

Kartellamt äußerte sich nicht

Weitergehend äußerte sich das Kartellamt auf Nachfrage nicht. Eine Tengelmann-Sprecherin lehnte ebenfalls eine Stellungnahme ab, sagte nur, dass Tengelmann es als „bemerkenswerten Vorgang“ ansehe, dass das Kartellamt diesbezügliche Einzelheiten aus einem vertraulichen wie schwebenden Verfahren öffentlich mache. Karl-Erivan Haub, geschäftsführender Gesellschafter der Tengelmann-Gruppe, hatte bei der Verkündung der Verkaufspläne Anfang Oktober 2014 bestritten, dass bereits Vorabsprachen für den Fall eines Zusammenschlusses ausgearbeitet würden.