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Missglückte Integration

28.05.2007 | 09:05 Uhr

GERICHT. Drei junge Männer aus Russland und Kasachstan drohten ihr Opfer zu erstechen.

Vor nicht einmal drei Jahren kamen sie aus Russland und Kasachstan, ausstaffiert mit einem deutschen Pass und höchstwahrscheinlich der Vermutung, dass das Leben hier auch nicht viel mehr Schönes bringt als das Leben in der russischen oder kasachischen Heimat. Die Handschellen bleiben an ihren Handgelenken, während die drei Angeklagten hinter ihren Anwälten sitzen und der Dolmetscherin lauschen, die ihnen hilft, die Sprache ihres passbedingten Heimatlandes zu verstehen.Zwei 17- und 20-jährige Deutsche russischer Abstammung und ein 19-Jähriger, der in Kasachstan geboren wurde, sind wegen gemeinsamer schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Am 21. März dieses Jahres sprachen sie ihr Opfer gegen 18.30 Uhr im Forum an, bedrohten den Jungen mit einem Messer und drohten ihm, ihn zu erstechen, wenn er ihnen nicht sein Handy aushändigt. Bereits einen Tag später wurden sie festgenommen, einen Tag danach dem Haftrichter vorgeführt. Seitdem saßen sie in Haft. Bei der Polizei, die sie an diesem Tag alle nicht zum ersten Mal sahen, gaben sie an, zum Tatzeitpunkt sturzbetrunken gewesen zu sein, von drei Flaschen Wodka - zu dritt.Die Jugendgerichtshilfe spricht von der Perspektivlosigkeit, die der 20-Jährige zu dieser Zeit empfunden habe, von den geringen Deutschkenntnissen aller, davon, dass der 19-Jährige sich schon längst für einen bestimmten Weg entschieden habe, der gemessen an seinen Vorstrafen offensichtlich abseits jeglicher Konventionen liegt, und schließlich davon, dass der 17-Jährige hier nie richtig habe Fuß fassen können. "Es ist schwierig zu sagen, ob er überhaupt noch einen Schulabschluss erlangen kann..."Während der Verhandlung fällt immer wieder der grauzonenbehaftete Begriff der Integration. "Sie müssen sich kümmern", fordert der junge Staatsanwalt von den Angeklagten mit Nachdruck. Ein Patentrezept, wie Integration funktionieren kann, findet er im Strafgesetzbuch allerdings nicht. Was soll er auch machen? Die gesamten Metaebenen, die mit dem Begriff gewachsen sind, sind mit Paragraphen nicht zu erreichen.Das Gericht verurteilt den 20-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Dazu muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Der 17-jährige Komplize bekommt ein Jahr und vier Monate und muss sich auf 150 Sozialstunden einstellen, der 19-Jährige wird wegen seines bereits langen Vorstrafenregisters zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Den Haftbefehl setzt Richter Bernd Fronhoffs allerdings aus, unter der Prämisse, dass sich der Angeklagte montags, mittwochs und freitags bei der Polizei zu melden hat.Der Rechtssprechung wurde damit Genüge getan. Die Integration muss warten.

PHILIPP ORTMANN

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