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Trödelmärkte

Keine Handhabe gegen Trödelmärkte auf privatem Gelände

13.06.2011 | 16:43 Uhr
Keine Handhabe gegen Trödelmärkte auf privatem Gelände
Foto : Andreas Koehring

Mülheim.Die Stadt hat keine rechtliche Handhabe, Trödelmärkte abzulehnen, wenn die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch eine Einschränkung der Märkte ist nicht möglich, wenn sie auf privaten Flächen stattfinden. Und Neuwaren dürfen dort nach der Rechtslage sehr wohl verkauft werden.

Dies teilte jetzt die Bezirksregierung der Stadt mit und bestätigt damit die Rechtsauffassung der Kommune. Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort wies darauf im Hauptausschuss hin.

Trödelmarkt in Mülheim

Die Stadt, so Steinfort, sei an die Gesetze des Bundes und Landes gebunden. Das gilt auch für das Sonn- und Feiertagsgesetz, das nur das Land ändern kann. Die Änderung einer Ortssatzung, wie sie die FDP in Mülheim angeregt hatte, kann auf privaten Flächen nichts bewirken, und dort finden die weitaus meisten Mülheimer Trödelmärkte statt.

Schaden für den Einzelhandel?

Die Vielzahl der Trödelmärkte und der Verkauf von Neu- sowie angeblich Hehlerwaren, war massiv in den vergangenen Wochen kritisiert worden. Stoppt die Flut an „Billigkaufhäusern unter freiem Himmel!“ Mit dieser Forderung hatte sich ein breites Bündnis aus Vertretern des Einzelhandels, der Kirchen, der Gewerkschaft Verdi, der IHK sowie des Bundesverbandes der Schausteller und Marktkaufleute an die Stadt gewandt und eine Reduzierung der Märkte gefordert.

Marc André Heistermann, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes, hatte von einen spürbaren Schaden für die heimische Wirtschaft gesprochen. Verdi sieht durch die Trödelmärkte Arbeitsplätze im klassischen Einzelhandel gefährdet. Um bis 80 Prozent günstiger würden manche Waren auf Trödelmärkten verkauft. Von Diebesgut, spricht der Vorstand im Einzelhandelsverband.

Die Polizei widerspricht den Behauptungen, dass auf Trödelmärkten in größerem Umfang illegale Waren angeboten werden. In einem Schreiben an die Stadt teilt die Polizei mit, dass es keine Auffälligkeiten gebe. Ein Verkauf von Diebesgut aus Einbrüchen erfolge in der Regel nicht auf Trödelmärkten. Und auch die Verstöße gegen das Urheberrecht oder Markengesetz werden als sehr gering eingestuft.

Andreas Heinrich

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Kommentare
14.06.2011
16:13
Keine Handhabe gegen Trödelmärkte auf privatem Gelände
von wimmel | #2

Hier versucht die Wirtschaft, in Gestalt des Einzelhandels, eine seit Jahren unliebsame Konkurenz loszuwerden und eigene Pfründe zu sichern und auszubauen.
Man würde lieber neu und teuer, statt gebraucht und billig selber verkaufen.

14.06.2011
14:37
Keine Handhabe gegen Trödelmärkte auf privatem Gelände
von dirk7603 | #1

Manchmal frage ich miuch wirklich, ob uns die Polizei für doof verkaufen will.

Komischerweise gibt es in Mülheim nie etwas zu beanstanden - es gibt keine Unfallschwerpunkte, es gibt keine Häufung von Straftaten, es gibt keinen Verkauf von Helerwaren etc.

Für wen oder was soll dieses heile Weltbild denn aufrechterhalten werden?

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